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  1. 13 U 31/10 - Abschleppkosten und weiterer Schadensersatz wegen unberechtigten Parkens; Beauftragung einer Fremdfirma; Zurückbehaltungsrecht aus abgetretenem Schadensersatzanspruch; Zurückhaltung des abgeschleppten Autos
    Leitsatz: Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 -) umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für sämtlichen Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht. Der Geschädigte ist befugt, mit diesen Maßnahmen im Rahmen eines Rahmenvertrages eine Fremdfirma zu beauftragen. Darlegungspflichtig für die Angemessenheit des Aufwandes ist der Geschädigte. Mit dem ihm vom Geschädigten abgetretenen Schadensersatzanspruch darf das beauftragte Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Herausgabeanspruch des Schädigers ausüben.
    KG
    07.01.2011
  2. I-24 U 230/09 - Mietübernahmeerklärung durch JobCenter
    Leitsatz: Bei der von einer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) an einen Vermieter gerichteten Erklärung, die Kosten der Unterkunft und der Heizung für einen bedürftigen Mieter zu übernehmen, handelt es sich regelmäßig um eine Tatsachenmitteilung, wenn nicht besondere Umstände die Annahme einer öffentlich-rechtlichen oder sogar privatrechtlichen Willenserklärung rechtfertigen.
    OLG Düsseldorf
    27.07.2010
  3. 12 W 66/06 - Gebührenstreitwert für Klage auf Leistung zukünftiger Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen; in einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den zwölffachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluß vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - GE 2006, 188)
    KG
    20.12.2006
  4. 39 O 276/21 - Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach Heranziehungsbeschluss
    Urteil: ...Mängelbeseitigungskosten waren für das Gericht hinreichend...
    LG Berlin
    23.12.2021
  5. 7 T 178/21 - Sicherungsanordnung nur für zukünftige eingeklagte Zahlungsansprüche
    Leitsatz: 1. Es dürfen durch eine Anordnung nach § 283a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur Geldforderungen gesichert werden, die selbst Streitgegenstand der Zahlungsklage sind und die nach Eintritt der Rechtshängigkeit bis zum Erlass der Sicherungsanordnung fällig geworden sind. Wird zunächst nur eine Räumungsklage erhoben und später erst eine Zahlungsklage, können nur diejenigen Geldforderungen gesichert werden, die nach Rechtshängigkeit der zuletzt erhobenen Klage fällig geworden sind.2. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach § 283a ZPO findet wegen seines Eilcharakters nicht statt.
    LG Lübeck
    04.05.2021
  6. 64 S 51/19 - Absolute Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschlechterung der Mietsache im laufenden Mietverhältnis, Verjährungshöchstfristen
    Leitsatz: Entsprechend seiner Überschrift regelt § 199 BGB nicht nur den „Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist“, sondern darüber hinaus besondere „Verjährungshöchstfristen“, die gerade unabhängig von dem Beginn der Verjährung Geltung beanspruchen und sich auch gegenüber der für bestimmte mietrechtliche Ansprüche in § 548 BGB besonders geregelten Verjährung durchsetzen.
    LG Berlin
    11.03.2020
  7. 66 S 283/17 - Nach Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme als Instandsetzung keine Mieterhöhung, unterlassene Mitteilung über modernisierungsbedingte Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen, ist diese auf Dauer ausgeschlossen.2. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 2. März 2011 (VIII ZR 164/10) ist durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    12.03.2018
  8. 10 T 71/16 - Schimmelbildung und Wohnverhalten
    Leitsatz: Der eine Mietminderung wegen Schimmelbefalls geltend machende Mieter muss im Prozess ausreichendes Lüften und Beheizen darlegen.  (Leitsatz der Redaktion)
    LG Saarbrücken
    23.12.2016
  9. 65 S 197/16 - Heranziehung des Berliner Mietspiegels 2015 als einfacher Mietspiegel, unrichtige und/oder nicht repräsentative Datenerhebung, Indizwirkung, Vergleichsmiete, qualifizierter Mietspiegel
    Urteil: ...Gerichte, einen vorhandenen Mietspiegel (als...
    LG Berlin
    31.08.2016
  10. 6 S 92/13 - Umlage von Kosten des Müllmanagements auch ohne ausdrückliche Vereinbarung; Müllabfuhr und Müllbeseitigung; Nachsortierung; Reinigung des Müllstandplatzes; Kostenoptimierung; Kostenersparnis; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Kosten des Müllmanagements sind auch dann umlagefähig, wenn mietvertraglich nur die Kosten der „Müllabfuhr" als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind, aber durch die Optimierung der Müllbeseitigung eine Kostensenkung bewirkt wird, die sich für den Mieter durch eine geringere Umlage auswirkt; eine Berufung des Mieters auf die formale Position der fehlenden ausdrücklichen Vereinbarung ist treuwidrig. 2. Der Ansatz von Kosten des Müllmanagements wird erst durch die Unwirtschaftlichkeit begrenzt.
    LG Lüneburg
    17.09.2014