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VG 2 A 56.04 - Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen; Genehmigung von Tarifen; Informationsfreiheit; Berliner Stadtreinigung; GeschäftsgeheimnisseLeitsatz: 1. Für die Realisierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bzgl. der Genehmigung der Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kommt es entscheidend darauf an, ob die öffentliche Stelle die Akten überhaupt noch führt. 2. Geführt werden die Akten nur dann, wenn sie bei der öffentlichen Stelle tatsächlich noch vorhanden sind. 3. Sind die Akten nicht mehr vorhanden, braucht die Möglichkeit der Versagung des Akteneinsichtsrechtes wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr in Betracht gezogen zu werden. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin10.05.2006
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VG 16 A 130.04 - Widerruf des Verzichts auf planmäßige FörderungskürzungLeitsatz: 1. Wird in einem Förderbescheid "bis auf weiteres" auf eine Fördermittelkürzung "verzichtet", liegt darin der Vorbehalt des Widerrufs. 2. Der daraufhin erfolgte Widerruf ist ermessensfehlerfrei, wenn er sich an den Obergrenzen im freifinanzierten Wohnungsbau in Verbindung mit einem stufenweisen Abbau des gewährten Kürzungsverzichts orientiert.VG Berlin26.01.2006
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13 K 2417/98 - Ersatzgrundstück; FortsetzungsfeststellungsklageLeitsatz: Im Verwaltungsverfahren kann die Feststellung verlangt werden, daß die Behörde bis zur Aufhebung von § 9 VermG verpflichtet war, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen.VG Dresden11.03.2003
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VG 29 A 195.96 - Enteignung; Wertverbesserungen; Sicherheitsbelange; Sondergebiet "Karlshorst"Leitsatz: 1. Die Enteignung privater (Villen-) Grundstücke war keine "Verbesserung der Lebensbedingungen" nach § 16 lit. f LeistungsVO-79, wenn ein konkreter Bezug zu früher am Grundstück erfolgten Wertverbesserungen fehlt. 2. Die Abarbeitung der Enteignung nach Fünf- und Einjahresplänen diente der nachträglichen Absicherung der bereits vor der Enteignung erfolgten volkseigenen Investitionen. 3. Konkrete Sicherheitsbelange waren für die Enteignung nicht maßgeblich. Die Sicherheit der Bewohner des Objektes konnte durch die Enteignung weder erhöht noch entsprechende Gefahren verringert werden. Das Sondergebiet "Karlshorst" mit seinen Liegenschaften war vielmehr "Beutegut" des Ministeriums für Staatssicherheit, welches darin nach Belieben, begrenzt durch die Beschränktheit der finanziellen Mittel, schalten und walten konnte.VG Berlin28.11.2002
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3 A 1354/99 - Wiederaufnahmeklage; RestitutionsklageLeitsatz: Zur Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage/Restitutionsklage (hier: in einem vermögensrechtlichen Prozeß).VG Schwerin27.06.2002
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VG 29 A 2076.93 - Restitution; Anmeldung; KonkretisierungLeitsatz: "Generalanspruch" des Bischofs von Berlin auf Restitution und Konkretisierung der Anmeldung.VG Berlin23.05.1996
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6 K 20/95. We - Entziehungsvermutung; Rückübertragungsanspruch; NS Verfolgte; Vergleich; Zwangsverkauf; Vermögensverlust; KaufpreisLeitsatz: 1. Die Widerlegung der Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG setzt voraus, daß der Kaufpreis mindestens 120 % des Einheitswertes betrug. 2. § 1 Abs. 6 VermG hat Rückübertragungsansprüche von NS Verfolgten konstitutiv begründet. Diese unterscheiden sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erheblich von den früher in Thüringen durch das Wiedergutmachungsgesetz vom 14.9.1945 eingeräumten Ansprüchen. Ein damals in einem Verfahren nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz erzielter Vergleich steht daher heute einer Rückübertragung nach dem VermG nicht entgegen.VG Weimar29.04.1996
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VG 29 A 414.93 - besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsmaßnahme; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; West-Staaken; Liste CLeitsatz: Die Enteignung nach "Liste C" von Grundstücken, die in West-Staaken liegen, ist besatzungshoheitlich.VG Berlin25.04.1996
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2 A 76/93 - Genehmigungsverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkehrsgenehmigung; NachforschungspflichtLeitsatz: 1. Bei Versäumnis der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO vom 3.8.1992 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich dann möglich, wenn diese ohne Verschulden infolge höherer Gewalt versäumt wurde. 2. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Betroffene von dem Verkauf des Grundstücks und der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung keine Kenntnis hatte und keinerlei Anlaß für weitere Nachforschungen bestand.VG Halle16.03.1995
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30 C 120/23 - Zum nachbarlichen Anspruch auf eine ortsübliche EinfriedungLeitsatz: Wer aus eigenem Entschluss sein Grundstück einfriedet, ohne dazu zuvor von seinem Nachbarn aufgefordert zu sein, kann zwar abweichend von § 32 BbgNRG („ortsübliche Einfriedung“) sein Grundstück einfrieden; wenn die beiden Grundstücksnachbarn hinsichtlich dieser Einfriedung jedoch eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit selbiger getroffen haben, ist für die Beschaffenheit dieser Einfriedung dann auch in erster Linie die zwischen den Grundstücksnachbarn getroffene Vereinbarung maßgeblich - und somit nicht die Ortsüblichkeit -, wenn dem nicht zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften oder bestandskräftige Verwaltungsakte entgegenstehen (§ 3 BbgNRG).AG Brandenburg/Havel10.02.2025
