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  1. 6 K 230/20 - Rückführungsaufforderung gegenüber Dritten
    Leitsatz: 1. Die Ermächtigung zur Erlassung von Rückführungsaufforderungen (nunmehr Wohnzuführungsaufforderungen) in § 4 Abs. 1 Satz 1 ZwVbG umfasst auch die Befugnis zum Erlass von Duldungsanordnungen gegen Dritte.2. Duldungsanordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ZwVbG stellen keine Dauerverwaltungsakte dar.3. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer zweckentfremdungsrechtlichen Duldungsanordnung gegen einen lediglich obligatorisch Berechtigten ist nur die Wirksamkeit des Ausgangsverwaltungsakts und nicht dessen Rechtmäßigkeit (Anschluss an Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 10 CS22.1799 - Rn. 36).
    VG Berlin
    27.02.2025
  2. VG 29 K 12.14 - Entschädigung für den verfolgungsbedingten Unternehmensverlust (Bank), Wertansätze aus Reichsfluchtsteuerbescheiden, Schätzung der Bemessungsgrundlage für Unternehmensanteile bei fehlendem Einheitswertbescheid
    Leitsatz: Auch wenn der in den Reichsfluchtsteuerbescheiden angegebene Wert auf den Einheitswert eines Unternehmens schließen lassen kann, reicht die Wertangabe für den Anteil an einer oHG in einem Reichsfluchtsteuerbescheid nicht als Nachweis des Einheitswertes des Betriebsvermögens aus, weil es sich um einen festgestellten Einheitswert oder einen geschätzten Wert handeln konnte. Bei Festsetzung der Entschädigung muss nicht auf eine Schätzung zeitnah zur Schädigung zurückgegriffen werden, wenn ihr Zustandekommen nicht nachvollziehbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    14.04.2016
  3. VG 29 K 228.10 - Ermessensgrundlage für Entschädigung für nicht einheitswertfähige Gegenstände
    Leitsatz: Maßgebliche Bemessungsgrundlage i. S. d. nach § 1 Abs. 2 Satz 1 NS-VEntschG entsprechend anwendbaren § 1 Abs. 4 Nr. 2 EntschG ist im Falle der Entschädigung für Gegenstände, für die kein Einheitswert festgestellt wird (dazu § 2 Satz 2 NS-VEntschG) gemäß § 2 Satz 1 und 8 NS-VEntschG i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 BRüG das Zweifache des Wiederbeschaffungswerts am 1. April 1956 und nicht der einfache Wiederbeschaffungswert. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    20.01.2011
  4. 4 K 1965/04 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; kein Rückübertragungsanspruch bei einfacher Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Willkürschwelle; Aufbaugesetz
    Leitsatz: Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Bejahung des Tatbestandes des § 1 Abs. 3 VermG nicht aus, der keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewährt, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Frankfurt/Oder
    10.03.2008
  5. 6 K 2659/04 - Rückübertragung; schädigende Maßnahme; Verwalterverkauf; unlautere Machenschaft
    Leitsatz: Eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG (sog. Verwalterverkauf) liegt nicht vor, wenn der Verwalter nur eine noch offene Verpflichtung des geflohenen Grundstückseigentümers erfüllt (hier: Abwendung eines Kaufpreisrückzahlungsanspruchs der Käuferin aus einem nicht genehmigten Grundstückskaufvertrag durch Abschluss eines Ergänzungskaufvertrages zum höchstzulässigen und bereits gezahlten Kaufpreis).
    VG Potsdam
    13.02.2008
  6. VG 10 A 239.05 - Beseitigung eines Bolzplatzes wegen unzumutbaren Lärms
    Leitsatz: Gehen von einem Bolzplatz andauernd unzumutbare Lärmimmissionen aus, kann ein Anwohner von der Behörde als letztes Mittel Beseitigung der Anlage verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    22.09.2006
  7. VG 2 A 56.04 - Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen; Genehmigung von Tarifen; Informationsfreiheit; Berliner Stadtreinigung; Geschäftsgeheimnisse
    Leitsatz: 1. Für die Realisierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bzgl. der Genehmigung der Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kommt es entscheidend darauf an, ob die öffentliche Stelle die Akten überhaupt noch führt. 2. Geführt werden die Akten nur dann, wenn sie bei der öffentlichen Stelle tatsächlich noch vorhanden sind. 3. Sind die Akten nicht mehr vorhanden, braucht die Möglichkeit der Versagung des Akteneinsichtsrechtes wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr in Betracht gezogen zu werden. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    10.05.2006
  8. VG 16 A 130.04 - Widerruf des Verzichts auf planmäßige Förderungskürzung
    Leitsatz: 1. Wird in einem Förderbescheid "bis auf weiteres" auf eine Fördermittelkürzung "verzichtet", liegt darin der Vorbehalt des Widerrufs. 2. Der daraufhin erfolgte Widerruf ist ermessensfehlerfrei, wenn er sich an den Obergrenzen im freifinanzierten Wohnungsbau in Verbindung mit einem stufenweisen Abbau des gewährten Kürzungsverzichts orientiert.
    VG Berlin
    26.01.2006
  9. 13 K 2417/98 - Ersatzgrundstück; Fortsetzungsfeststellungsklage
    Leitsatz: Im Verwaltungsverfahren kann die Feststellung verlangt werden, daß die Behörde bis zur Aufhebung von § 9 VermG verpflichtet war, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen.
    VG Dresden
    11.03.2003
  10. VG 29 A 195.96 - Enteignung; Wertverbesserungen; Sicherheitsbelange; Sondergebiet "Karlshorst"
    Leitsatz: 1. Die Enteignung privater (Villen-) Grundstücke war keine "Verbesserung der Lebensbedingungen" nach § 16 lit. f LeistungsVO-79, wenn ein konkreter Bezug zu früher am Grundstück erfolgten Wertverbesserungen fehlt. 2. Die Abarbeitung der Enteignung nach Fünf- und Einjahresplänen diente der nachträglichen Absicherung der bereits vor der Enteignung erfolgten volkseigenen Investitionen. 3. Konkrete Sicherheitsbelange waren für die Enteignung nicht maßgeblich. Die Sicherheit der Bewohner des Objektes konnte durch die Enteignung weder erhöht noch entsprechende Gefahren verringert werden. Das Sondergebiet "Karlshorst" mit seinen Liegenschaften war vielmehr "Beutegut" des Ministeriums für Staatssicherheit, welches darin nach Belieben, begrenzt durch die Beschränktheit der finanziellen Mittel, schalten und walten konnte.
    VG Berlin
    28.11.2002