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  1. 9 C 75/15 - Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlich
    Leitsatz: Auch wenn ein Baumangel nicht feststellbar ist, kann ein Schimmelschaden in der Gesamtschau als Mietmangel angesehen werden, wenn folgende Indizien dafür sprechen: vorangegangener Einbau von Isolierglasfenstern ohne Lüftungsmöglichkeit, Wärmebrücken laut Gutachten, zulässige Möblierung der Außenwand, Raufasertapete als Nährboden, kleine Wohnung mit höherer Luftfeuchtigkeit, kein pflichtwidriges Heiz- und Lüftungsverhalten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.08.2017
  2. 213 C 104/15 - Bürgschaft als zusätzliche Mietsicherheit, Abheften in Akte nicht ausreichend, kein Übergang bei Vermieterwechsel
    Leitsatz: 1. Wird anlässlich des Abschlusses eines Mietvertrages unaufgefordert eine zusätzliche Bürgschaft angeboten, reicht für den Abschluss des Bürgschaftsvertrages durch den Vermieter das bloße Abheften in der Mieterakte nicht aus.2. Eine solche Bürgschaft umfasst allein Ansprüche aus dem Mietverhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien; treten weitere Personen in die Vermieterstellung ein oder scheidet der bisherige Vermieter aus dem Vertragsverhältnis aus, wird die Bürgschaft gegenstandslos.3. Bei einem volljährigen Mieter mit eigenem Haushalt und Einkommen ist die zusätzliche Bürgschaft durch den Vater des Mieters nicht freiwillig im Sinne der Rechtsprechung des BGH.4. Schadensersatzansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen die Mieterin wegen Geruchs nach Nikotin und Tierurin bestehen dann nicht, wenn nach dem Sachverständigengutachten einige Probanden starke Beeinträchtigungen feststellten, andere dagegen nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.10.2015
  3. 235 C 133/13 - Berliner Mietspiegel kein qualifizierter Mietspiegel
    Leitsatz: Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich nicht um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB, weil er nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    11.05.2015
  4. 232 C 315/13 - Instandsetzungslast für Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Sind in der Teilungserklärung Wohnungsaußenfenster unwirksam zum Sondereigentum erklärt, aber die Instandhaltungskosten wirksam dem Wohnungseigentümer auferlegt, ist der Wohnungseigentümer auch ermächtigt, den Schaden geltend zu machen, der durch Sonnenjalousien entstanden ist, die zu dicht an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Isolierglasscheiben angebracht worden sind und diese zerstört haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    01.08.2014
  5. 14 C 286/13 - Modernisierungsankündigung; Vollwärmeschutz; Dachdämmung; Anschluss an Fernwärmezentralheizung; Austausch der Holzkastenfenster gegen Isolierglasfenster; nachhaltige Energieeinsparung ohne Angabe alter und neuer Wärmedurchgangskoeffizienten
    Leitsatz: 1. Die Ankündigung eines „Vollwärmeschutzes" bzw. der „Dachdämmung" reicht für die formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung aus. 2. Der erstmalige Anschluss an eine Fernwärmezentralheizung statt Kohleöfen ist eine duldungspflichtige Modernisierung. 3. Der Austausch von Holzkastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist auch ohne Angabe von Wärmedurchlasskoeffizienten eine nachhaltige Energieeinsparung. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.03.2014
  6. 72 C 54/13 - Ausnahme von der Kostenbeteiligung durch Teilungserklärung; Wohngeld; Hausgeld; gesonderte Kostenbefreiung durch individuelle Verträge
    Leitsatz: Nimmt die Teilungserklärung Wohnungseigentümer von der Kostenbeteiligung an bestimmten Betriebskosten aus, soweit eine gesonderte Veranlagung aufgrund individueller Verträge erfolgt, ist das vom Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen unmittelbar anzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.08.2013
  7. 15 C 142/10 - Mieterhöhung; vom Mieter geschaffene Orientierungsmerkmale; Minderungsausschluss; Schürzenbadewanne; Lärm durch Bahn
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann sich auch auf wohnwerterhöhende Merkmale berufen, die der Mieter aus freiem Antrieb geschaffen hat. 2. Weist das Bad eine Schürzenbadewanne auf, handelt es sich nicht um das wohnwertmindernde Merkmal „freistehende Badewanne". 3. Der Mieter einer durch Bahnverkehr lärmbelasteten Wohnung an der Anhalter Bahn kann die Miete auch dann nicht mindern, wenn der Schienenverkehr zur Zeit des Vertragsabschlusses stillgelegt war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.09.2011
  8. 70 C 14/11 - Abgrenzung von Sondernutzungsrechten durch Hecke oder Zaun
    Leitsatz: Gesteht die Teilungserklärung eine Abgrenzung von Sondernutzungsrechten durch Hecke oder Zaun zu, ist auch beides erlaubt.
    AG Spandau
    31.05.2011
  9. 211 C 169/10 - Minderung; Anscheinsbeweis für Mängel; Minderungsquote; Annahmeverzug; undichte Doppelfenster; gelöste Parkettstäbe; geringer Wasserdruck; mangelhafte Elektroinstallation; Kabelfernsehen
    Leitsatz: 1. Beseitigt der Vermieter die von den Mietern angezeigten Mängel, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Mängel auch in der - von den Mietern behaupteten - Zeit vor Mängelbeseitigung vorhanden waren. 2. Der Vermieter ist für den von ihm behaupteten Annahmeverzug der Mieter mit der Mängelbeseitigung darlegungs- und beweispflichtig. 3. War die Wohnung unstreitig bei Mietvertragsbeginn mit Parkett ausgelegt, ist dieses Mietgegenstand. 4. Undichtigkeiten der Doppelkastenfenster, gelöste Stäbe des Parketts in einem Zimmer, Funktionsunfähigkeit des Kabelfernsehens, zu geringer Wasserdruck, nicht fest verankerter Waschmaschinenanschluss sowie mangelhafte Elektroinstallation berechtigen insgesamt zur Minderung der Bruttomiete um 15 %. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    31.03.2011
  10. 20 C 621/04 - Mieterhöhung; Alliiertenwohnungen; Vergleichsmiete
    Leitsatz: 1. Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen ist ordnungsgemäß, wenn diese nach Anschrift, Lage, Größe und Quadratmeterpreis identifizierbar beschrieben worden sind. 2. Zur Ermittlung der Vergleichsmiete ist bei ehemaligen Alliiertenwohnungen die in der entsprechenden Siedlung gezahlte Miete zugrunde zu legen. 3. Auch bei Vereinbarung einer vorläufigen Wohnfläche im Mietvertrag ist der Vermieter für eine dem Mieterhöhungsverlangen zugrunde gelegte größere Wohnfläche beweispflichtig. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    25.01.2006