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Urteil Entschädigung für den verfolgungsbedingten Unternehmensverlust (Bank), Wertansätze aus Reichsfluchtsteuerbescheiden, Schätzung der Bemessungsgrundlage für Unternehmensanteile bei fehlendem Einheitswertbescheid


Schlagworte

Entschädigung für den verfolgungsbedingten Unternehmensverlust (Bank), Wertansätze aus Reichsfluchtsteuerbescheiden, Schätzung der Bemessungsgrundlage für Unternehmensanteile bei fehlendem Einheitswertbescheid

Leitsatz

Auch wenn der in den Reichsfluchtsteuerbescheiden angegebene Wert auf den Einheitswert eines Unternehmens schließen lassen kann, reicht die Wertangabe für den Anteil an einer oHG in einem Reichsfluchtsteuerbescheid nicht als Nachweis des Einheitswertes des Betriebsvermögens aus, weil es sich um einen festgestellten Einheitswert oder einen geschätzten Wert handeln konnte. Bei Festsetzung der Entschädigung muss nicht auf eine Schätzung zeitnah zur Schädigung zurückgegriffen werden, wenn ihr Zustandekommen nicht nachvollziehbar ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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