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70 C 112/11 - Vorgabe der WEG bei Reparatur von Teilen der Heizung im SondereigentumLeitsatz: Auch wenn die Leitungen und die Heizkörper der Zentralheizung bis zum Anschluss an die gemeinsamen Leitungen im Sondereigentum stehen (BGH, GE 2011, 1165) und die Wohnungseigentümer über deren Reparatur nicht durch Mehrheitsbeschluss entscheiden dürfen, können sie durch Pflichten zu Anzeigen und Genehmigungen sicherstellen, dass die gemeinsame Heizungsanlage vor, während und nach der individuellen Reparatur funktionsfähig bleibt.AG Spandau13.12.2011
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15a C 147/08 - Abberufung des WEG-Verwalters; eidesstattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse; Offenbarungseid; finanziell unzuverlässiger WEG-Verwalter; wichtiger Grund; Kenntnis der Abberufungsgründe bei VerwalterwahlLeitsatz: 1. Ein WEG-Verwalter, der finanziell unzuverlässig ist und bereits eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, kann aus wichtigem Grund aus seinem Amt abberufen werden. 2. Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, kann die Abberufung auch dann verlangen, wenn die Abberufungsgründe den Wohnungseigentümern bei der Bestellung des Verwalters bekannt waren und sie die Wahl kurz vor dem Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung vorgenommen haben. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding13.02.2009
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BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; FeldgerichtLeitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.BVerwG16.05.2012
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1 A 258/10 - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: Berufliche Benachteiligungen, die ihren Ursprung in arbeitsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Umständen haben, führen nicht zu einer beruflichen Rehabilitierung.VG Halle23.03.2012
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5 U 51/05 - Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; Besitzmoratorium; Lebensmittelpunkt bei weiterer Stadtwohnung; Lebensmittelpunktsbegründung auf der unechten DatscheLeitsatz: 1. Vertrag mit LPG über intensive Bewirtschaftung einer Kleinstfläche kann ZGB-Vertrag i. S. § 312 sein. 2. Eine "unechte Datsche" dient als Wohnhaus, wenn der Nutzer dort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat. 3. Das Vorhandensein einer weiteren Stadtwohnung schließt die Anwendbarkeit des SachRBerG nicht von vornherein aus. 4. Der Lebensmittelpunkt auf dem Datschengrundstück ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Nutzer zeitweilig (z. B. in seiner Stadtwohnung) lebt. 5. Die Lebensmittelpunktsbegründung auf der "unechten Datsche" ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer regelmäßig nur am Wochenende, gelegentlich von Donnerstag bis Montag und im Urlaub dort wohnt - im übrigen in seiner Stadtwohnung.Brbg. OLG17.11.2005
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VII ZR 287/95 - Verjährung; Baumängel; Nachbesserung; Arbeiten bei BauwerkenDer Fall: ...Gericht immer häufiger Arbeiten, die...BGH15.05.1997
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16 V 16040/25 - Notwendiges Aussetzungsinteresse bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften für die GrundsteuerDer Fall: ...% angesetzt. Auf den Hinweis des Gerichts...FG Berlin-Brandenburg12.03.2025
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16 K 17071/23 - Bedarfsbewertung: Anpassung des Bodenrichtwerts an die am Bewertungsstichtag vorhandene tatsächliche BebauungDer Fall: ...% angesetzt. Auf den Hinweis des Gerichts...FG Berlin-Brandenburg18.12.2024
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V ZB 84/10 - Voraussetzungen zur Anordnung der Zwangsverwaltung eines GbR-GrundstücksLeitsatz: a) Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend. b) Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen. c) Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899 a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.BGH02.12.2010
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VIII ZR 5/05 - Keine Parabolantenne des Mieters bei vorhandenem KabelanschlußLeitsatz: Zum Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung zu dulden.BGH16.11.2005
