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Suchergebnis Urteilssuche (2771 - 2780 von 8041)
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17 C 141/22 - Fälschung der Betriebskostenabrechnung zum Zwecke der Erlangung höherer Leistungen des JobCentersUrteil: ...das Gericht als bloße Schutzbehauptung...AG Neukölln18.10.2022
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17 C 197/19 - Außerordentlich fristlose Kündigung nach GewaltandrohungUrteil: ...Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest...AG Tempelhof-Kreuzberg17.03.2020
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5 C 318/18 - Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Wahrung des HausfriedensUrteil: ...Gerichts nach Durchführung der...AG Schöneberg20.05.2019
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211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes WohnumfeldUrteil: ...dem Eindruck des Gerichts durch...AG Charlottenburg07.12.2017
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VG 6 L 236/21 - Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen einer zweckentfremdungsrechtlichen AbrissgenehmigungUrteil: ...Das Gericht hat dem Antrag...VG Berlin30.09.2021
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2-09 S 45/21 - Jahresabrechnungsbeschluss, Bemessung des StreitwertsUrteil: .... Dies würde zu äußerst niedrigen Gerichts...LG Frankfurt/Main08.03.2022
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66 S 293/19 - Wirkung der Schonfristzahlung bei ordentlicher KündigungUrteil: ...Gerichte möglich, sondern allein durch den...LG Berlin30.03.2020
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109 C 545/99 - Keine Parabolantenne für eingebürgerte TürkenLeitsatz: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn a) er trotz Aufforderung dem Vermieter nicht Unterlagen über die beabsichtigte Montage vorlegt; b) zwar nicht die Wohnung, aber das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist; c) der vormals ausländische Mieter (hier: türkischer Abstammung) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.AG Schöneberg18.01.2000
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29 K 109.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Entschädigung nach DDR-EErfG für ausländischen Besitz; Begriff der „Erfüllung”; nicht gezahlte Entschädigung; erfasster Vermögenswert; Abkommen DDR-SchwedenLeitsatz: 1. Ein restitutionsschädlicher „steckengebliebener" Anspruch auf Erfüllung einer normativen Entschädigungszusage ist mit dem Beitrag der DDR nicht untergegangen, sondern als zugehörige Verbindlichkeit von demjenigen Verwaltungsträger zu erfüllen, dem der enteignete Vermögenswert nach den dafür maßgeblichen Vorschriften zugeordnet wurde. 2. Grundlage der Regelung des § 1 Abs. 8 Buchstabe b VermG war der Gedanke, dass es einer Regelung durch das Vermögensgesetz nicht mehr bedarf, wenn bereits die DDR durch zwischenstaatliche Vereinbarungen vermögensrechtliche Ansprüche geregelt und erfüllt hat. Ist dies aber der Fall, dann bedarf es auch keiner Vervollständigung eines „steckengebliebenen Entschädigungsverfahrens" nach § 1 Abs. 1 DDREErfG, denn der vermögensrechtliche Anspruch ist dann noch durch die DDR erfüllt worden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin27.11.2014
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VG 31 A 106.98 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme eines WohnblocksLeitsatz: "Liste 3": Die Meldung zur Beschlagnahme eines Wohnblocks führt nicht ohne weiteres zur Enteignung in besatzungshoheitlicher Verantwortung.VG Berlin19.01.2001
