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  1. V ZB 172/08 - Keine Kostenerstattung für interne Unterrichtung der WEG-Mitglieder über den Prozess
    Leitsatz: a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei einem Verbandsprozess die Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den Prozess entstehenden Kosten nicht verlangen. b) Das gilt auch bei einer Beschlussanfechtung, wenn sich die Wohnungseigentümer von dem Verwalter oder dem von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, den Anfechtungsprozess damit ähnlich einem Prozess des Verbands führen. c) Betrifft die Beschlussanfechtung die Rechtsstellung des Verwalters, sind allerdings die Kosten der Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer über die Anfechtungsklage und ihre Begründung erstattungsfähig, weil sich ein Beschlussanfechtungsprozess nur bei Sicherstellung dieser Unterrichtung ähnlich einem Verbandsprozess führen lässt. (Fortführung von BGHZ 78, 166)
    BGH
    14.05.2009
  2. IX ZR 160/07 - Verjährungshemmung; Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid durch Bezugnahme auf nicht zugegangene oder beigefügte Rechnungen; Mahnbescheid; Mahnverfahren; Mithaftung für die Schuld Dritter; ausreichende und ungenügende Bezeichnung der Ansprüche; Hemmungswirkung des Mahnbescheids; Anspruchsbezeichnung; Kenzeichnung von Ansprüchen; Fehler beim Ausfüllen
    Leitsatz: 1. Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt. 2. Wird jemand durch Mahnbescheid auf Vergütung von Leistungen in Anspruch genommen, die nicht allein ihm gegenüber erbracht worden sind, so ist der Gesamtanspruch unzureichend bezeichnet, wenn nur die Leistung an den Schuldner genannt ist und eine Mithaftung für die Schuld Dritter nicht behauptet wird.
    BGH
    10.07.2008
  3. XII ZR 256/03 - Gebührenstreitwert der Räumungs- und Feststellungswiderklage bei gestaffeltem Mietentgelt; Minderungswiderklage
    Leitsatz: 1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit. 2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, daß die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).
    BGH
    21.09.2005
  4. VIII ZR 93/04 - Verjährungsbeginn mit Rückgabe; keine Verjährungshemmung bei Klage aufgrund verdeckter Abtretung
    Leitsatz: 1. Durch einen im Rahmen der gerichtlichen Güteverhandlung geschlossenen Widerrufsvergleich der Parteien wird die Verjährung eines von dem Vergleich erfaßten Schadensersatzanspruches gemäß § 203 Satz 1 BGB bis zur Erklärung des Widerrufs gehemmt. 2. Die Verjährung wird nicht durch eine Klage aus vermeintlich eigenem Recht gehemmt, wenn der Anspruch auf einer Abtretungsvereinbarung beruht. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    BGH
    04.05.2005
  5. 24 W 39/22 - Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der Räumungsbereitschaft
    Leitsatz: Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.
    OLG Düsseldorf
    07.12.2022
  6. 8 U 157/21 - Ausschluss einer auf Formunwirksamkeit gestützten Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben wegen befürchteter Insolvenz
    Leitsatz: Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB unter dem Gesichtspunkt einer „Existenzgefährdung“ zu versagen.
    KG
    07.11.2022
  7. 8 U 116/16 - Schriftformheilungsklausel und Form der Optionsausübung
    Leitsatz: Die Berufung auf einen etwaigen Formmangel ist treuwidrig, wenn die Parteien eine „Nachholklausel“ vereinbart haben; für eine schriftlich zu erklärende Optionsausübung genügt die einfache Schriftform. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    15.06.2017
  8. 4 W 9/16 - Streitwert bei Veräußerungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Streitwert bei einer Klage auf Erteilung der Veräußerungszustimmung beträgt lediglich 10 bis 20 % des Verkaufspreises. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    21.04.2016
  9. 3 U 169/08 - Verletzung des Konkurrenzschutzes als Sachmangel
    Leitsatz: 1. Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache kann einen Sachmangel der Mietsache darstellen. 2. Zum Konkurrenzschutz bei der Vermietung von Teil-/Sondereigentum. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    10.06.2009
  10. I-24 U 163/08 - Betriebskostenabrechnung muss Mietvertragsstruktur beachten
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam und deshalb nicht fällig, wenn ihr eine geordnete, d. h. für den durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten fehlt, die übersichtlich in einzelne, im Mietvertrag geregelte Abrechnungspositionen gegliedert ist. 2. Legt der Vermieter seiner Betriebskostenabrechnung Belege zugrunde, die nicht an ihn, sondern an einen Dritten adressiert sind, wird nicht die formelle, sondern allenfalls die materielle (inhaltliche) Wirksamkeit der Abrechnung berührt. 3. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, gegen den Mieter Nachforderungen aus einzelnen Nebenkostenabrechnungen durchzusetzen, wenn der Vermieter nur einen Teil der Nebenkosten formell wirksam abrechnet, die Abrechnung anderer Teile der Nebenkosten (und Nebenkostenvorauszahlungen) aber unwirksam ist. 4. Vor Abgabe der Mahnsache (nach Widerspruch) an das Prozessgericht und Eingang der Verfahrensakten wird eine anderweitige Rechtshängigkeit nicht begründet.
    OLG Düsseldorf
    21.04.2009