Urteil Umfang und Inhalt der formularvertraglich auf den Mieter abgewälzten Pflicht zu Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Umfang und Inhalt der formularvertraglich auf den Mieter abgewälzten Pflicht zu Schönheitsreparaturen
Leitsätze
1. Der Mieter ist berechtigt, die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen (kostengünstig) in Eigenleistung auszuführen. Er schuldet nur die fachgerechte Ausführung der Schönheitsreparaturen, was nicht mit einer Ausführung in Fachhandwerkerqualität gleichzusetzen ist.
2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zurückzugeben, der den Gesamteindruck einer (frisch) renovierten Wohnung vermittelt. Es genügt, wenn die Wohnung bei Rückgabe noch nicht die Grenze zur starken bzw. übermäßigen Abnutzung erreicht.
(Leitsätze der Redaktion)
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