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Urteil Fälschung der Betriebskostenabrechnung zum Zwecke der Erlangung höherer Leistungen des JobCenters
Schlagworte
Fälschung der Betriebskostenabrechnung zum Zwecke der Erlangung höherer Leistungen des JobCenters
Leitsatz
Verfälscht der Mieter eine Betriebskostenabrechnung des Vermieters oder ermöglicht er eine Verfälschung, um höhere Leistungen des JobCenters zu erschleichen, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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