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Urteil Außerordentlich fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung
Schlagworte
Außerordentlich fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung
Leitsatz
Ein wichtiger Grund für eine außerordentlich fristlose Kündigung liegt in der Regel vor, wenn der Mieter dem Vermieter oder dessen Mitarbeitern Gewalt androht; eine vorherige Abmahnung dahingehend, zukünftig Bedrohungen gegenüber Angestellten des Vermieters zu unterlassen, ist in solchen Fällen nicht erforderlich, weil nicht geeignet, ein durch das Verhalten des Mieters bereits nachhaltig zerstörtes Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.
(Leitsatz der Redaktion)
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