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Urteil Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Schlagworte
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Leitsatz
Eine Berufung ist nur dann zulässig, wenn der Berufungskläger mit ihr die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt. Daran fehlt es, wenn die Berufung den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.
(Leitsatz der Redaktion)
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