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Urteil Feststellung des Gebäudealters bei nicht mehr vorhandenen Bauakten, Mieterhöhung, Baualtersklasse


Schlagworte

Feststellung des Gebäudealters bei nicht mehr vorhandenen Bauakten, Mieterhöhung, Baualtersklasse

Leitsatz

Im Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung kann die Einordnung eines Gebäudes in die maßgebliche Baualtersklasse aufgrund von Indizien vorgenommen werden, wenn sich das Gebäudealter nicht mehr aus den - weil unstreitig nicht mehr vorhanden (hier: verbrannt) - Bauakten feststellen lässt.

(Leitsatz der Redaktion)

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