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Suchergebnis Urteilssuche (1881 - 1890 von 8096)
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67 S 59/17 - Gesundheitsgefährdung durch LegionellenUrteil: ...Gericht unzulässig, da sie auf einer mit...LG Berlin04.05.2017
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64 S 312/01 - Kein Schadensersatz wg. Pflichtverletzung aufgrund unzureichend durchgeführter Schönheitsreparaturen bei "desolatem" Anfangszustand; Quotenklausel nur anteilig bei Putz-/Untergrundschäden; MietausfallLeitsatz: 1. Befinden sich Fenster und Türen bereits bei Beginn des Mietverhältnisses in einem desolaten Zustand, hat der Vermieter wegen unsachgemäß ausgeführter Schönheitsreparaturen keinen Schadensersatzanspruch. 2. Die über gewöhnliche Malerarbeiten hinausgehende Beseitigung sog. "Untergrundschäden" an Holz, Putz und Mauerwerk gehört nicht zu den vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen, sondern obliegt dem Vermieter. 3. Wies die Wohnung bereits bei Beginn des Mietverhältnisses derartige "Untergrundschäden" auf, so kann auch aufgrund der Quotenklausel dem Vermieter nur ein anteiliger Betrag zugesprochen werden, der sich nach dem Verhältnis der Mietdauer zur Gesamtdauer der zurückliegenden, letztmals ausgeführten Schönheitsreparaturen bestimmt, oder der sich auf den entsprechenden Anteil der üblicherweise (ohne die Beseitigung der Substanzschäden) anfallenden Arbeiten beschränkt. Der Vermieter muß die entsprechenden Voraussetzungen darlegen. 4. Der Vermieter kann Mietausfall wegen nicht ausgeführter oder unsachgemäßer Schönheitsreparaturen nur verlangen, wenn er darlegt, daß er die vermieteten Räume - bei ordnungsgemäßer Ausführung der Schönheitsreparaturen - direkt an einen bereits vorhandenen Mietinteressenten hätte weitervermieten können.LG Berlin29.01.2002
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41 C 381/21 - Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch MieterLeitsatz: Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür, und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.AG Detmold14.04.2022
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56 S 9/24 WEG - Nichtiger Grundlagenbeschluss zur Anbringung von BalkonkraftwerkenLeitsatz: 1. Ein Grundlagenbeschluss, durch welchen die Gemeinschaft grundsätzlich das Anbringen von Balkonkraftwerken an den äußeren Balkonbrüstungen/an der straßenseitigen Fassade genehmigt, ist nichtig.2. Eine in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur allstimmig abgeändert werden.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II18.06.2024
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V 400/88 - Personengesellschaft; Gesellschafter; Steuerpflicht; Mehrfamilienhaus; Absetzungen; Berlin-FörderungLeitsatz: 1. Steuerpflichtiger i. S. d. § 14 a BerlinFG ist bei einer Personengesellschaft nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Gesellschaft. 2. Hat eine Personengesellschaft in Berlin (West) ein Mehrfamilienhaus errichtet und treten anschließend neue Gesellschafter in die Gesellschaft ein, so hat dies keine Auswirkungen auf die erhöhten Absetzungen nach § 14 a BerlinFG.FG Berlin18.06.1991
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VerfGH 77/03 - Vom Land Berlin wirtschaftlich beherrschtes Wohnungsbauunternehmen nicht Träger von Eigentumsgrundrechten; Angabe eines zutreffenden Erhöhungsbetrages beim MieterhöhungsverlangenLeitsatz: ..., wenn ein Gericht die Angabe eines...VerfGH Berlin14.02.2005
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V ZB 37/24 - Ankündigung eines beabsichtigten Urkundenvollzugs durch VorbescheidLeitsatz: ...) Lehnen die Gerichte den von dem...BGH05.06.2025
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VIII ZR 12/18 - Berechtigung zur Mietminderung entfällt bei fortbestehenden Mängeln mit der Verweigerung der MängelbeseitigungLeitsatz: ...vom Gericht angesetzten...BGH10.04.2019
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VIII ZR 204/16 - Mängel bei der Urteilsverkündung kein RevisionsgrundLeitsatz: ...die Verlautbarung vom Gericht...BGH05.12.2017
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VIII ZR 101/17 - Auswirkung des selbständigen Beweisverfahrens auf nachfolgenden HauptsacheprozessLeitsatz: ...Verwertungsanordnung des Gerichts voraus, zu deren...BGH14.11.2017
