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Urteil Nichtiger Grundlagenbeschluss zur Anbringung von Balkonkraftwerken


Schlagworte

Nichtiger Grundlagenbeschluss zur Anbringung von Balkonkraftwerken

Leitsätze

1. Ein Grundlagenbeschluss, durch welchen die Gemeinschaft grundsätzlich das Anbringen von Balkonkraftwerken an den äußeren Balkonbrüstungen/an der straßenseitigen Fassade genehmigt, ist nichtig.

2. Eine in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur allstimmig abgeändert werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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