Urteil Vom Land Berlin wirtschaftlich beherrschtes Wohnungsbauunternehmen nicht Träger von Eigentumsgrundrechten
Schlagworte
Vom Land Berlin wirtschaftlich beherrschtes Wohnungsbauunternehmen nicht Träger von Eigentumsgrundrechten; Angabe eines zutreffenden Erhöhungsbetrages beim Mieterhöhungsverlangen
Leitsätze
1. Ein Wohnungsbauunternehmen, das als juristische Person des Privatrechts organisiert ist und in dem das Land Berlin aufgrund der Beteiligungsverhältnisse eine beherrschende Stellung einnimmt, ist grundsätzlich nicht Träger des Eigentumsrechts aus Art. 23 Abs. 1 VvB. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen im Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betroffen ist oder ob für die Beurteilung seiner Funktion die rein erwerbswirtschaftliche Unternehmenstätigkeit bestimmend ist. Denn auch bei einer wirtschaftlichen Betätigung auf dem Gebiet des Privatrechts fehlt der erforderliche Bezug zum Freiheitsraum natürlicher Personen, weil als - nach den Beteiligungsverhältnissen relevanter - Träger des Unternehmens nur das Land Berlin in Betracht, kommt, welches selbst nicht Träger des Eigentumsrechts aus Art. 23 Abs. 1 VvB ist.
2. Es ist keine verfassungswidrige Willkür, wenn ein Gericht die Angabe eines zutreffenden Mieterhöhungsbetrages als Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Erhöhungsverlangen annimmt. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
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