Urteil Gesundheitsgefährdung durch Legionellen
Schlagworte
Gesundheitsgefährdung durch Legionellen
Leitsätze
1. Behauptet der Mieter eine vom Vermieter bestrittene Gesundheitsgefahr durch eine zwischen den Parteien unstreitige Legionellenkontamination des Trinkwassers, ist über die Frage, ob die Kontamination für den Mieter eine Gesundheitsgefahr begründet, (Sachverständigen-) Beweis zu erheben.
2. Eine richterliche Eigenrecherche, die der Ermittlung zwischen den Parteien streitiger Tatsachen dient, die nicht allgemeinkundig sind, ist durch § 291 ZPO nicht gedeckt und verstößt gegen den Beibringungsgrundsatz.
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