« zurück zur Suche
Urteil Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch Mieter
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch Mieter
Leitsatz
Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür, und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat