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Urteil Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch Mieter


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch Mieter

Leitsatz

Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür, und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

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