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Urteil Freigabeentscheidung
Schlagworte
Freigabeentscheidung; Bindungswirkung; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Liste 3; Enteignungsverbot; Ost-Berlin
Leitsatz
Eine in einem Land der SBZ im November 1948 getroffene Freigabeentscheidung erstreckte sich nicht unmittelbar auf die im Sowjetischen Sektor Berlins belegenen Vermögenswerte der Betroffenen und entfaltete auch keine Bindungswirkung für deren spätere Behandlung.
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