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Urteil Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG i.d.F. vom 25.7.2014
Schlagworte
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG i.d.F. vom 25.7.2014
Leitsatz
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der darauf angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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