« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 555)

  1. I ZR 14/14 - Öffentliche Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, Urheberrechtsentgelte, Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen, Vertragskündigung
    Leitsatz: Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen ist im Allgemeinen nicht als öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG anzusehen. Sie greift daher in der Regel nicht in das ausschließliche Recht der Urheber von Musikwerken oder Sprachwerken ein, Funksendungen ihrer Werke durch Lautsprecher öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 5 Fall 1, § 22 Satz 1 Fall 1 UrhG) und begründet auch keinen Anspruch der ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung, soweit damit Sendungen ihrer Darbietungen öffentlich wahrnehmbar gemacht werden (§ 78 Abs. 2 Nr. 3 Fall 1 UrhG).
    BGH
    18.06.2015
  2. V ZR 234/14 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines Notwegs
    Leitsatz: 1. Bei Streit über ein Wegerecht ist die Beschwer des zur Duldung verurteilten Beklagten nur nach der Wertminderung seines Grundstücks durch das Wegerecht zu bemessen; sie ist nicht identisch mit der Wertsteigerung des durch das Wegerecht begünstigten Grundstücks.2. Kosten für die Notwegverlegung und entgangene Nutzung aus einer Baugenehmigung reichen nicht zur Darlegung der Verkehrswertminderung des Grundstücks. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.06.2015
  3. V ZR 210/14 - Vollziehung bestandskräftiger Restitutionsentscheidung bei Änderung im Bestand der Grundstücke
    Leitsatz: Der bestandskräftige Restitutionsbescheid, durch den außerhalb des Grundbuchs eine auf dem restituierten Grundstück lastende Grundschuld entstanden ist, ist von dem Grundbuch zu vollziehen und darf nicht wegen - hier zwischenzeitlich herbeigeführter - Änderungen im Bestand der Grundstücke unter Hinweis auf die veränderte Grundbuchlage unterlaufen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.06.2015
  4. III ZR 303/14 - Verjährungshemmung des Schadensersatzanspruches wegen unzureichender Anlageberatung durch lückenhaften Güteantrag
    Leitsatz: Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 und Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1).
    BGH
    18.06.2015
  5. VIII ZR 290/14 - Nachrüstpflicht für Rauchmelder, Normadressat, Duldung, Selbstvornahme durch Mieter, Bagatellmaßnahme
    Leitsatz: Den Einbau von Rauchwarnmeldern, die der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung - hier § 47 Abs. 4 Satz 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.
    BGH
    17.06.2015
  6. VIII ZR 216/14 - Einbau von Rauchwarnmeldern trotz vorheriger Eigenausstattung vom Mieter zu dulden, Modernisierung, unvertretbare Maßnahme
    Leitsatz: Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand" sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat.
    BGH
    17.06.2015
  7. XII ZR 98/13 - Wahrung der Schriftform bei einem später mündlich und/oder konkludent abgeschlossenen Mietvertrag; Schriftform bei bloßer Schriftlichkeit
    Leitsatz: Entspricht der Vertragsschluss nicht den Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB, ist aber eine von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertragsurkunde vorhanden, die inhaltlich vollständig die Bedingungen eines später mündlich oder konkludent abgeschlossenen Mietvertrags enthält, ist die Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB gewahrt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 - GE 2010, 614 = NJW 2010, 1518).
    BGH
    17.06.2015
  8. VIII ZR 19/14 - Zahlungsverzug nach Enthaftungserklärung, zeitliche und betragsmäßige Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts
    Leitsatz: a) Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO weder im Insolvenzverfahren noch in dem sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO). Nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO sind rückständige Mieten, mit deren Zahlung der Mieter bereits vor Insolvenzantragstellung in Verzug geraten war, bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer (auch) hierauf gestützten fristlosen Kündigung des Vermieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB zu berücksichtigen.b) Der Verzug (§§ 286 ff. BGB) des Mieters mit der Entrichtung der Miete endet nicht mit der Insolvenzeröffnung.c) Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung (§ 536 BGB) zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt nach seinem Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung dessen, dass das durch den Mangel der Wohnung bestehende Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung durch die Minderung wieder hergestellt ist, grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung. d) Bei der gemäß § 320 Abs. 2 BGB an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientierten Beurteilung, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Umfang dem Mieter einer mangelbehafteten Wohnung neben der Minderung (§ 536 BGB) das Recht zusteht, die (geminderte) Miete zurückzuhalten, verbietet sich jede schematische Betrachtung. Die Frage ist vielmehr vom Tatrichter im Rahmen seines Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.
    BGH
    17.06.2015
  9. VIII ZR 249/14 - Widerrufsrecht für Heizölbestellung
    Leitsatz: Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB a.F. ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.
    BGH
    17.06.2015
  10. V ZR 168/14 - Abwehranspruch gegen Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück
    Leitsatz: Ein „Übertritt“ von Niederschlagswasser im Sinne des § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück (unterirdisch) vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.
    BGH
    12.06.2015