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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 555)

  1. V ZR 163/14 - Spielerlaubnis für unangeleinte Hunde auf Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums; ordnungsmäßiger Gebrauch
    Leitsatz: Ob die in einem Mehrheitsbeschluss enthaltene, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen, ordnungsmäßigem Gebrauch entspricht, kann nicht generell bejaht oder verneint werden, sondern beurteilt sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles.
    BGH
    08.05.2015
  2. V ZR 56/14 - Formlose oder konkludente Zustimmung des Eigentümers des verhafteten Grundstücks zu einer Schuldübernahme oder einer Vertragsübernahme
    Leitsatz: a) Die Zustimmung des Eigentümers des verhafteten Gegenstands zu einer Schuld- oder Vertragsübernahme nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB kann formlos und auch konkludent erfolgen. b) Eine Person, die als zur alleinigen Vertretung Berechtigte der übernehmenden Gesellschaft mit dem Gläubiger die Übernahme einer Schuld oder eines Vertrags gemäß § 414 BGB vereinbart, stimmt damit aus der objektivierten Sicht ihres Vertragspartners dieser Übernahme zugleich als zur alleinigen Vertretung Berechtigte der Eigentümerin des verhafteten Grundstücks gemäß § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB zu, wenn sie keine Vorbehalte macht.
    BGH
    08.05.2015
  3. V ZR 62/14 - Duldung des (neuen) Eigentümers von Versorgungsleitungen
    Leitsatz: 1. Eine Versorgungsleitung ist nicht zwingend wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (BGH, V ZR 35/05); ist im Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer eine mögliche Entfernung vorgesehen, handelt es sich um Scheinbestandteile, die im Eigentum des Versorgungsunternehmens stehen.2. Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers auf Einrichtung von Zugängen zu dem öffentlichen Telekommunikationsnetz nach § 76 TKG gilt nicht für Leitungen und Anlagen, die auf dem Grundstück enden (Bestätigung von BGH, V ZR 51/03), sofern es sich nicht um „Zugangsnetze der nächsten Generation“ handelt.3. Die in § 45a Abs. 4 TKG angeordnete entsprechende Anwendung von § 566 BGB gilt auch für vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 24. Februar 2007 abgegebene Eigentümererklärungen oder vergleichbare Nutzungsverträge. Die Eigentumsübertragung muss aber nach dem Inkrafttreten der Vorschrift erfolgt sein. 4. Hat der Eigentumsübergang vor dem Inkrafttreten von § 45a Abs. 4 TKG stattgefunden, ist der Grundstückseigentümer nicht nach § 566 BGB an die von seinem Rechtsvorgänger abgegebene Eigentümererklärung oder an einen von diesem geschlossenen vergleichbaren Nutzungsvertrag gebunden. 5. Wird ein Grundstück geteilt, auf dem ein Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Nutzungsvertrags durch den Grundstückseigentümer eine Anschlussleitung an sein Netz verlegt hat, und sind die Eigentümer der neu entstandenen Grundstücke an den Vertrag gebunden, können sie ein Kündigungsrecht nur gemeinsam ausüben. (Leitsätze zu 1 und 2 von der Redaktion)
    BGH
    08.05.2015
  4. VII ZR 145/12 - Klageerweiterung durch Umstellung auf höhere Schlusszahlungsklage in zweiter Instanz; Ausschlussberufungsfrist
    Leitsatz: Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.
    BGH
    07.05.2015
  5. V ZR 159/14 - Beschwer bei Klage auf Störungsbeseitigung
    Leitsatz: 1. Der Wert der Beschwer für ein Revisionsverfahren gegen ein klageabweisendes Urteil auf Beseitigung einer Störung oder Einwirkung auf das Grundstück bemisst sich nach dem Wertverlust des Grundstücks durch die Störung. 2. Zur Frage der abweichenden Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    07.05.2015
  6. VIII ZR 194/14 - Erfassung des Wärmeverbrauchs ungedämmter Leitungen nach anerkannten Regeln der Technik; kein Verstoß gegen Verbot dynamischer Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber
    Leitsatz: § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV, wonach der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber.
    BGH
    06.05.2015
  7. VIII ZR 193/14 - Erfassung des Wärmeverbrauchs ungedämmter Leitungen nach anerkannten Regeln der Technik; kein Verstoß gegen Verbot dynamischer Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber
    Leitsatz: § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV, wonach der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber.
    BGH
    06.05.2015
  8. VIII ZR 161/14 - Legionellenuntersuchung als Teil der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters; Beweislast für Legionelleninfektion des Wohnraummieters; Schadensersatz; Schmerzensgeld
    Leitsatz: a) Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen. b) Die Frage, ob eine Legionelleninfektion des Wohnraummieters durch kontaminiertes Wasser in der Mietwohnung erfolgt ist, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und bedarf daher des Vollbeweises (§ 286 Abs. 1 ZPO).
    BGH
    06.05.2015
  9. XII ZB 306/14 - Wertermittlung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks im Zugewinnausgleich
    Leitsatz: a) Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 und BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603). b) Um diesen Wertzuwachs im Zugewinnausgleich rechnerisch zu erfassen, ist eine auf einzelne Zeitabschnitte aufgeteilte Bewertung des gleitenden Erwerbsvorgangs nicht erforderlich. Das gleiche Ergebnis kann vielmehr schon dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Wertes des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird (Aufgabe von Senatsurteil BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978). c) Ist hingegen der Wert des Nießbrauchs gestiegen, weil das belastete Grundstück im maßgeblichen Zeitraum einen Wertzuwachs (hier: infolge gestiegener Grundstückspreise) erfahren hat, muss der Wert des Nießbrauchs im Anfangs- und Endvermögen eingestellt werden, ohne dass es weiterer Korrekturen des Anfangsvermögens bedarf.
    BGH
    06.05.2015
  10. XI ZR 406/13 - Endfälliger Verbraucherdarlehensvertrag plus Kapitallebensversicherung zur Darlehenstilgung ohne weiteres keine verbundenen Verträge
    Leitsatz: Ein endfälliger Verbraucherdarlehensvertrag, auf den der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur Zinsen an den Darlehensgeber zahlt, und ein im Zusammenhang damit abgeschlossener Vertrag über eine Kapitallebensversicherung, mit der das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, sind keine verbundenen Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), wenn die Versicherungsprämie nicht in Form einer Einmalzahlung zu entrichten ist, die ganz oder teilweise durch das Darlehen finanziert wird. In diesem Fall kommt auch keine analoge Anwendung von § 358 BGB in Betracht.   
    BGH
    05.05.2015