Urteil Verjährungshemmung des Schadensersatzanspruches wegen unzureichender Anlageberatung durch lückenhaften Güteantrag
Schlagworte
Verjährungshemmung des Schadensersatzanspruches wegen unzureichender Anlageberatung durch lückenhaften Güteantrag
Leitsatz
Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 und Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1).
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