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  1. VIII ZR 300/14 - Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe der vom WEG-Verwalter vereinnahmten Mietkaution für eine vermietete Eigentumswohnung
    Leitsatz: Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342; vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).
    BGH
    23.09.2015
  2. III ZR 385/14 - Hinweis auf fehlenden Markt für Veräußerung des Gesellschafteranteils an geschlossenem Immobilienfonds als ausreichende Warnung, Prospekthaftung, Schrottimmobilien
    Leitsatz: Der Hinweis in dem Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds, dass ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Anlegers zur Zeit nicht vorhanden ist, verdeutlicht, dass angesichts eines fehlenden Marktes mit praktischen Schwierigkeiten bei der Veräußerung der Fondsanteile zu rechnen ist. Er erweckt nicht den - unzutreffenden - Eindruck, dass grundsätzlich eine Veräußerung des Anteils möglich ist und lediglich für einen absehbaren und vorübergehenden Zeitraum derartige Möglichkeiten nicht bestehen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075).   
    BGH
    17.09.2015
  3. I ZR 228/14 - Keine Vergütungspflicht bei Gemeinschaftsantennenanlagen von Wohnungseigentümern, Urheberrechtsentgelte für Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, GEMA, VG Media, Verwertungsgesellschaften
    Leitsatz: 1. Überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiter, handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG und sind weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen oder Filmherstellern noch Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet. 2. Die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens ist bei einem Streitfall nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG, an dem eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und der die Nutzung von nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Werken oder Leistungen betrifft, gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG keine Sachurteilsvoraussetzung nach § 16 Abs. 1 UrhWG, wenn die Frage der Anwendbarkeit und der Angemessenheit des Tarifs nicht entscheidungserheblich ist. Die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG kommt in einem solchen Fall gleichfalls nicht in Betracht.
    BGH
    17.09.2015
  4. VIII ZR 135/15 - Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz, Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde, Beschwerdewert bei Streit über Bestehen eines Mietverhältnisses
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, bemisst sich nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Nettomiete (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt VIII ZR 279/14, GE 2015, 652). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    16.09.2015
  5. XII ZR 74/14 - Verzugszinsen, Zinseszinsverbot, Schadensersatz aus verspäteter Zahlung von Zinsen
    Leitsatz: Von Zinsen sind - seien sie gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Zinsen - Verzugszinsen nicht zu entrichten. Ein Schaden, der aus der verspäteten Zahlung von Zinsen entsteht, muss von dem Gläubiger auch dann konkret dargelegt werden, wenn er nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    16.09.2015
  6. XII ZB 340/14 - Zuständigkeit des WEG-Gerichts in einer Familiensache
    Leitsatz: In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts nur dann begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist.
    BGH
    16.09.2015
  7. III ZR 57/14 - Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds keine Grundstücksveräußerung
    Leitsatz: a) Die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist keine Veräußerung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts im Sinne des § 23 EStG. Auch eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG kommt nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - II ZR 259/11, WM 2013, 211). Die Steuerbarkeit der Schadensersatzleistung scheidet daher jedenfalls nicht im Hinblick auf § 23 EStG aus. b) Zur Frage der Berechtigung eines Geschädigten, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrags Schadensersatz geltend macht, wenn er mit einem Dritten zusammen beraten worden ist und aus der fehlerhaft empfohlenen Beteiligung ein gemeinsamer Schaden entstanden ist.
    BGH
    20.08.2015
  8. V ZR 275/14 - Werdende ausscheidende Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965 - VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen. 
    BGH
    24.07.2015
  9. V ZR 167/14 - Ausschluss der Sachmängelhaftung für gebrauchte Eigentumswohnung, Minderung nach Kaufrecht, kleiner Schadensersatz
    Leitsatz: Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
    BGH
    24.07.2015
  10. III ZR 86/15 - Streupflicht, Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: Der Grundsatz, dass Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften nur zu streuen sind, soweit sie belebt und unentbehrlich sind, ist auch bei der Auslegung des § 45 Abs. 2 Satz 1 StrWG SH heranzuziehen.
    BGH
    23.07.2015