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Urteil Widerrufsrecht für Heizölbestellung
Schlagworte
Widerrufsrecht für Heizölbestellung
Leitsatz
Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl
ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr.
6 BGB a.F. ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist,
dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen
spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch
nicht auf.
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