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  1. IX ZR 301/13 - Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer nicht mehr werthaltigen Zwangssicherungshypothek
    Leitsatz: Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen.
    BGH
    30.04.2015
  2. VIII ZR 197/14 - Anforderungen an (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung; Kinderlärm als Mietmangel; Berücksichtigung von § 906 bei erhöhten Geräuschimmissionen
    Leitsatz: a) Die bei einer Mietsache für eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Einigung kommt nicht schon dadurch zustande, dass dem Vermieter eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung des Mieters bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, GE 2013, 261, NJW 2013, 680 Rn. 10; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, GE 2009, 1426, WuM 2009, 659 Rn. 14). b) Die in § 22 Abs. 1a BImSchG vorgesehene Privilegierung von Kinderlärm ist auch bei einer Bewertung von Lärmeinwirkungen als Mangel einer gemieteten Wohnung zu berücksichtigen. c) Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. Insoweit hat der Wohnungsmieter an der jeweiligen Situationsgebundenheit des Mietgrundstücks teil (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Rn. 12; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, WuM 2009, 659 Rn. 15, 17).
    BGH
    29.04.2015
  3. V ZR 138/14 - Öffentlicher Weg, Privatweg, Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung erlangen.
    BGH
    24.04.2015
  4. III ZR 397/13 - Schadensersatzforderung nach Wasserschäden durch Straßenbaumaßnahme; Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus durch staatliche Baumaßnahmen; enteignungsgleicher Eingriff
    Leitsatz: Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.
    BGH
    23.04.2015
  5. VII ZB 65/12 - Pfändungsschutz für Einkünfte aus Untervermietung
    Leitsatz: Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 88/13, NJW-RR 2014, 1197 = Rpfleger 2014, 687).
    BGH
    23.04.2015
  6. VII ZR 131/13 - Anforderung an die Bestimmtheit des Architektenvertrages zur Modernisierung, Erweiterung und Instandhaltung von Altbaumietshäusern
    Leitsatz: Ist ein Architekt mit Leistungen unter Verweis auf alle Leistungsphasen nach § 15 Abs. 2 HOAI (2002) in Bezug auf Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung/Instandhaltung von vier Altbaumietshäusern beauftragt, ohne dass geklärt war, ob und für welche der Gebäude welche Arbeiten durchgeführt werden sollten, ist dieser Vertrag hinsichtlich der sich aus der vereinbarten Grundlagenermittlung entsprechend Leistungsphase 1 ergebenden Pflichten hinreichend bestimmt. Bezüglich der weiteren Pflichten des Architekten entsprechend Leistungsphasen 2 bis 9 nach § 15 Abs. 2 HOAI (2002) ist ein solcher Vertrag im Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder bestimmt noch objektiv bestimmbar. Eine solche fehlende Bestimmtheit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses führt dann nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages, wenn die Vertragsparteien eine (stillschweigende) Vereinbarung getroffen haben, nach der dem Auftraggeber ein Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich des Inhalts der Leistungspflichten des Architekten zusteht.
    BGH
    23.04.2015
  7. XII ZR 55/14 - Fehlende Angaben über Vertretungsregelung in Mietvertrag mit Aktiengesellschaft und Schriftformerfordernis; Nachtrag
    Leitsatz: Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).
    BGH
    22.04.2015
  8. XI ZR 200/14 - Wirksame Verlängerung der Verjährungsfrist für Bürgschaftsforderung
    Leitsatz: Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    BGH
    21.04.2015
  9. V ZR 12/14 - Buchungstechnisch getrennte Instandhaltungsrücklagen bei Mehrhausanlagen
    Leitsatz: Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist.
    BGH
    17.04.2015
  10. IX ZR 68/14 - Gläubigerbenachteiligung durch Grundstücksübertragung an nahe Angehörige; Veruntreuung von Betreutengeldern
    Leitsatz: Überträgt ein Betreuer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit seiner auf die Veruntreuung von Geldern des Betreuten gestützten Entlassung ein Grundstück an einen nahen Angehörigen, stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Annahme des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes dar.
    BGH
    16.04.2015