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Urteil Erneuerung des Außenputzes im sozialen Wohnungsbau
Schlagworte
Erneuerung des Außenputzes im sozialen Wohnungsbau; vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme
Leitsatz
Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen nach der EnEV (hier: Wärmedämmung im Zusammenhang mit Instandsetzung der Fassade) beruhen auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat; bei preisgebundenem Wohnraum ist deshalb die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung nicht erforderlich.
(Leitsatz der Redaktion)
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