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Urteil Vorzeitiges Ende der Preisbindung bei Verzicht auf Darlehensrückzahlung
Schlagworte
Vorzeitiges Ende der Preisbindung bei Verzicht auf Darlehensrückzahlung
Leitsätze
1. Zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" bei (vollständigem oder teilweisem) Erlass von Aufwendungsdarlehen im Rahmen einer das Förderungsverhältnis insgesamt erfassenden Sanierungsvereinbarung zwischen der Investitionsbank Berlin und einer von Insolvenz bedrohten Immobiliengesellschaft.
2. Bei einem Verzicht des Förderungsgebers auf Rückzahlung des Aufwendungsdarlehens ist die Vorschrift des § 16 WoBindG (freiwillige vorzeitige Rückzahlung) analog anzuwenden.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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