Urteil Bahnnotwendige Grundstücke
Schlagworte
Bahnnotwendige Grundstücke; endgültige Einstellung der Bahnstrecke; Anspruch auf Rückübereignung von Grundstücken; ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz
Der Evangelischen Kirche steht aus dem 1909 mit der Preußischen Eisenbahnverwaltung geschlossenen Vertrag über den Bau, die Finanzierung und den Betrieb der sog. Friedhofsbahn vom Bahnhof Berlin-Wannsee nach Stahnsdorf kein Anspruch auf Rückübereignung von Bahngrundstücken zu. Für einen Rückübereignungsanspruch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist auch nach Einstellung des Bahnbetriebs und Demontage der Bahnanlagen kein Raum.
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