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Urteil Berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung; Ausschließungsgrund für Ausgleichsleistungen wegen MfS-Mitarbeit; Zwangssituation während der Inhaftierung
Leitsatz
Ausgleichsleistungen wegen beruflicher Verfolgung sind ausgeschlossen, wenn der Verfolgte durch die Mitarbeit mit dem MfS gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat. Aus einer Haftsituation kann zwar eine Zwangslage für die Mitarbeit entstehen; diese wird aber je nach Einzelfall nicht schon alleine durch die Haft begründet.
(Leitsatz der Redaktion)
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