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Urteil Bindungswirkung
Schlagworte
Bindungswirkung; Aufhebungsentscheidung; Gnadenkommission; Erlösauskehr; Neubauernstelle; strafrechtliche Rehabilitierung; Veräußerungserlös; Vermögenseinziehung; Verzicht; Zusammenhang
Leitsatz
Der von § 1 Abs. 7 VermG vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung aufgehobenen Vermögenseinziehung und der zum Zwecke der Wiedergutmachung begehrten Rückgabe kann fehlen, wenn der Geschädigte vor der Rehabilitierung auf die Rückgabe der entzogenen Vermögenswerte verzichtet hat.
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