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VII ZR 116/10 - Arglist; verschwiegener Gründungsmangel; unterlassene Bodenuntersuchung; Baugrunduntersuchung; Gewährleistung; Gebäuderisse; billigende InkaufnahmeLeitsatz: Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.BGH08.03.2012
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VII ZR 195/09 - Pauschalvereinbarung; Architektenhonorar; vertragliches Anordnungsrecht; zusätzliche Leistung; getrennte Abrechnung nach Anlagegruppen; Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI; nicht preisgebundene LeistungenLeitsatz: a) Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen. Nur soweit das der Fall ist, dürfen die Parteien das Honorar gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI frei vereinbaren. b) Eine gemäß § 4 Abs. 1 HOAI schriftlich bei Auftragserteilung getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, wenn die danach zu zahlende Pauschalvergütung das Honorar nicht unterschreitet, das dem Auftragnehmer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung der dort festgelegten Mindestsätze zusteht. Sie ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der für gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI nicht preisgebundene Leistungen verbleibende Honoraranteil unter dem für den Tafelhöchstwert des § 74 Abs. 1 HOAI geltenden Honorarmindestsatz liegt.BGH08.03.2012
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IX ZR 51/11 - Darlehensvereinbarung durch Schuldersetzung; grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; erfolgsunabhängige Vergütung; Schenkungsanfechtung; Immobilienbeschaffungsvertrag; Geschäftsmodell mit Eigenheimzulage; Knebelvertrag; wucherähnliches Rechtsgeschäft; Maklerprovision; Wohnungsbaugenossenschaft; öffentlich geförderte Anteile an WohnungsbaugenossenschaftLeitsatz: 1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein. 2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.BGH08.03.2012
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VII ZR 202/09 - Mehrvergütungsanspruch wegen verzögerter Vergabe; Bauzeitverschiebung; MehrkostenLeitsatz: a) Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47). b) Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89). c) Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.BGH08.03.2012
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V ZB 247/11 - Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar; Überbaurente; Wert der BeseitigungsklageLeitsatz: Der Wert einer Beseitigungsklage (hier: Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar) wird durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt; dieses bemisst sich bei Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.03.2012
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V ZB 215/11 - Berufungswert; Fenstererneuerung; VerwalterrügeLeitsatz: Klage gegen Fenstererneuerung, Ablehnung einer Rügeerteilung an Verwalter und Verwaltungsbeirat sowie wegen der Versendung von Schriftverkehr können eine Beschwer von unter 600 € ergeben.BGH08.03.2012
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VII ZR 177/11 - Vergütungspflicht, VergütungsgefahrLeitsatz: Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).BGH08.03.2012
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XII ZR 13/10 - Übernahme des Insolvenzrisikos bei nicht übergebener Mietkaution; Erwerb in der ZwangsversteigerungLeitsatz: Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.BGH07.03.2012
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V ZR 159/11 - Erbbauzins, Lebenshaltungskostenindex, VerbraucherpreisindexLeitsatz: Bemisst sich die vereinbarte Anpassung der Höhe des Erbbauzinses statt nach der Entwicklung des seit 2003 nicht mehr festgestellten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands nunmehr nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI), bleiben die ursprünglich vereinbarten Anpassungsvoraussetzungen maßgeblich.BGH02.03.2012
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V ZR 169/11 - Obligatorisches Schlichtungsverfahren nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für Zahlungsklage; NachbarstreitigkeitenLeitsatz: In Nordrhein-Westfalen unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 15 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO und § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a GüSchlG NRW (= § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a JustG NRW).BGH02.03.2012