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Urteil Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar
Schlagworte
Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar; Überbaurente; Wert der Beseitigungsklage
Leitsatz
Der Wert einer Beseitigungsklage (hier: Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar) wird durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt; dieses bemisst sich bei Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet.
(Leitsatz der Redaktion)
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