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NotZ 19/02 - Angabe der Einzelwerte in Kostenrechnung des NotarsLeitsatz: Zur Verpflichtung des Notars, in der Kostenrechnung den angesetzten Geschäftswert aufzuschlüsseln.BGH02.12.2002
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II ZR 101/02 - Stammeinlage, Darlehnsverpflichtung als -; Einlageschuld, Darlehnsverpflichtung als -Leitsatz: a) Eine für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zu freier Verfügung der Geschäftsführung liegt nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend als Darlehen an den Inferenten oder an ein mit ihm verbundenes Unternehmen zurückfließt. b) Eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung tilgt auch die Einlageschuld, soweit § 19 Abs. 2, 5 GmbHG nicht entgegensteht.BGH02.12.2002
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II ZR 194/00 - , Rechtsstellung nach Erwerb von Gesellschaftsanteil; Anteilsübertragung bei GbRLeitsatz: a) Der Erwerber eines Gesellschaftsanteils tritt in die Rechtsstellung seines Rechtsvorgängers mit allen Rechten und Pflichten ein. Erfaßt werden grundsätzlich sämtliche gesellschaftsbezogenen Ansprüche und Vermögensrechte. b) Hat der Veräußerer vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung Verfügungen hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs oder Rechts getroffen, so sind diese auch dem Erwerber gegenüber wirksam. c) Der Gesellschafterbeschluß der Altgesellschafter, Sonderabschreibungen für Investitionen im Sinne der §§ 2, 3 FördG für ein bestimmtes Jahr gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, stellt eine solche Verfügung dar.BGH02.12.2002
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V ZR 105/02 - , Kontroffe für Einheimischenmodelle; Gebot angemessener Vertragsgestaltung für EinheimischenmodelleLeitsatz: a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen. b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich. c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.BGH29.11.2002
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V ZR 445/01 - Herausgabe des Verkaufserlöses; Schadensersatz bei Verbrauch des Erlöses; Darlegungslast für Unmöglichkeit der HerausgabeLeitsatz: a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a. F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a. F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a. F. auf Schadensersatz. b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat.BGH29.11.2002
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V ZR 40/02 - Grundurteil, Verbrauch des ZahlungsanspruchsLeitsatz: Nach Verbrauch des Zahlungsanspruchs ist ein Grundurteil über den Anspruch nicht mehr zlässigBGH29.11.2002
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V ZR 309/01 - Funktionsvollmacht; Vertretung eines Betriebes beim Abschluss eines beurkundungsbedürftigen Vertrages über ein GebäudeLeitsatz: Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages.BGH29.11.2002
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V ZR 297/01 - Grundurteil bei Verbrauch des ZahlungsanspruchsLeitsatz: Ein Grundurteil ist bei Verbrauch des Zahlungsanspruchs nicht zulässigBGH29.11.2002
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VII ZR 136/00 - Sanierungskosten, Schätzung der -Leitsatz: Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Sanierung eines Bauwerkes vorprozessual durch ein Privatgutachten zu ermitteln. Es genügt, wenn er die Kosten schätzt und für den Fall, daß der Schuldner die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet.BGH28.11.2002
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VII ZR 270/01 - Teilurteil, Voraussetzungen für -; Zwischenfeststellungsurteil, - und Teilurteil; Fristsetzung, - mit Kündigungsandrohung durch VertreterLeitsatz: a) Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist. b) Die Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in geeigneten Fällen in der Berufungsinstanz dadurch beseitigt werden, daß über eine Vorfrage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht. c) Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung gemäß § 643 Abs. 1 BGB kann nur durch einen bevollmächtigten Vertreter wirksam erfolgen. d) Eine nach Fristablauf erteilte Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters ist wirkungslos.BGH28.11.2002