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BVerwG 8 C 24.01 - Rückübertragungsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Gemeingebrauch; Widmung; ParkplatzLeitsatz: a) Die Widmung zum Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG kann auch konkludent erfolgen (wie Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - VIZ 2002, 470). Hierfür sind hinreichende Anhaltspunkte erforderlich, die den Rückschluß auf den erkennbaren Willen der zuständigen Behörden rechtfertigen, das Grundstück zur Nutzung durch die Allgemeinheit freizugeben. b) Zu den Indizien für die konkludente Widmung eines unbebauten Grundstücks als öffentlicher Parkplatz.BVerwG30.10.2002
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BVerwG 7 C 11.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung; Aufwendungen auf den eigengenutzten Gebäudeteil; überschuldungsbedingte Kausalität bei teilweiser EigennutzungLeitsatz: Bei gemischt genutzten Wohngebäuden kann der Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung des Grundstücks nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil schon die auf den eigengenutzten Gebäudeteil entfallenden Aufwendungen zur bevorstehenden Überschuldung geführt haben (Einschränkung der Rechtsprechung des Senats zur überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung, vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 = ZOV 1997, 419).BVerwG24.10.2002
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BVerwG 3 C 7.02 - strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Häftlingshilfebescheinigung; RehabilitierungsausschlussLeitsatz: Dem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG können die sozialen Ausgleichsleistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nach § 25 Abs. 2, § 17 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlußgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden.BVerwG24.10.2002
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BVerwG 3 C 42.01 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Bahnparzelle; Reichsbahnvermögen; Widmungsvermögen; BahnnutzungLeitsatz: Eine Parzelle, die am 3. Oktober 1990 zum Ausbau einer Bahnstrecke bestimmt war und hierfür zur Verfügung stand, gehört auch schon vor ihrer tatsächlichen Nutzung zum sogenannten Widmungsvermögen der Deutschen Reichsbahn (Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV). Die Durchführung widmungskonformer Baumaßnahmen auf einer solchen Parzelle stellt - bezogen auf den Stichtag 25. Dezember 1993 - eine den Restitutionsanspruch des Alteigentümers verdrängende Nutzung für Bahnzwecke i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dar.BVerwG24.10.2002
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BVerwG 3 B 91.02 - Nutzgarten-Grundstücke; landwirtschaftliche Nutzfläche; Hausgarten; Wohnungsversorgung; Kommunaleigentum; kommunales FinanzvermögenLeitsatz: Nutzgarten-Grundstücke sind keine "landwirtschaftliche Nutzfläche".BVerwG24.10.2002
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BVerwG 3 B 99.02 - kommunales Finanzvermögen; Kleingartenfläche; KleintierhaltungLeitsatz: 1. Die Überlassung eines Anwesens zur Förderung des Kleingartenwesens stellt eine die Zuordnung zum Kommunalen Finanzvermögen rechtfertigende Zweckbestimmung dar. 2. Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.BVerwG25.09.2002
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BVerwG 8 C 41.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufhebung des Strafurteils im Wege russischer RehabilitierungLeitsatz: Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.BVerwG25.09.2002
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BVerwG 8 C 25.01 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; erheblicher baulicher Aufwand; TeileigentumLeitsatz: 1. Ist die Nutzungsart des Teils eines Gebäudes - hier eines ersten und zweiten Obergeschosses - mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden, während das übrige Gebäude davon unberührt blieb, so erfaßt der Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG die Rückübertragung des gesamten Hausgrundstücks nur dann, wenn eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz - u. a. mangels Abgeschlossenheit - nicht in Betracht kommt oder ohne Beeinträchtigung der im öffentlichen Interesse liegenden Nutzung des baulich veränderten Teils nicht verwirklicht werden kann. Derartige privat genutzte, abtrennbare und übertragungsfähige Gebäudeteile unterfallen damit nicht dem Restitutionsausschlußgrund. 2. Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn die Nutzung eines Gebäudes der öffentlichen Verwaltung auf eine andere Behörde übergeht.BVerwG25.09.2002
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BVerwG 3 B 139.02 - Entschädigungsbemessung; Teilgrundstück; Einheitswertfestsetzung; Ersatzeinheitswert; Hilfswert; VervielfältigerLeitsatz: Bei der Wahl des nutzungsartabhängigen Vervielfältigers sind allein die Nutzungsverhältnisse auf der zu entschädigenden Teilfläche maßgeblich.BVerwG24.09.2002
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BVerwG 7 C 21.01 - Unternehmensrückgabe; Unternehmenstrümmerrestitution; Einzelrestitution; Antragsrecht; Liquidationsgesellschaft; QuorumLeitsatz: 1. Die Rückübertragung von Vermögensgegenständen eines früheren Unternehmens im Wege der Einzelrestitution kann auch von den Gesellschaftern des Unternehmensträgers beantragt werden, wenn dieser nach dem Entzug der Vermögensgegenstände erloschen ist; § 6 Abs. 6 Satz 1 und 4 VermG findet zumindest analog Anwendung. 2. Ist der frühere Unternehmensträger als Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden, setzt die Anmeldung von Ansprüchen auf Einzelrestitution von Vermögensgegenständen voraus, daß das zum Wiederaufleben als Liquidationsgesellschaft erforderliche Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt ist.BVerwG19.09.2002