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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 671)
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15 C 553/01 - Fortgeltung von befristeten Altmietverträgen mit Verlängerungsklausel; Kündigungsfrist nach neuem Recht bei formularmäßiger Wiederholung des GesetzesLeitsatz: 1. Ein vor dem 1. September 2001 begründetes Wohnraummietverhältnis, das befristet mit einer Verlängerungsklausel abgeschlossen wurde, kann nur zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit (hier ein Jahr) gekündigt werden. 2. Die Kündigungsfrist beträgt seit dem 1. September 2001 drei Monate, auch dann, wenn im Vertrag die damals geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen wiederholt wurden.AG Wedding25.06.2002
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5 C 122/02 - Fortgeltung der Vereinbarung von längeren KündigungsfristenLeitsatz: Wenn im Mietvertrag die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kündigungsfristen wiederholt werden, liegt darin eine Vereinbarung mit der Folge, daß die seit dem 1. September 2001 geltende kurze Kündigungsfrist von drei Monaten nicht gilt.AG Tiergarten17.06.2002
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5 C 229/02 - Anerkannte Betriebskostenabrechnung trotz unrichtiger Wohnfläche; Zinsbescheinigung für KautionskontoLeitsatz: 1. Eine beglichene Betriebskostenabrechnung gilt jedenfalls dann als Saldoanerkenntnis des Mieters, wenn die behauptete Unrichtigkeit der Wohnfläche unschwer erkennbar ist. 2. Der Vermieter hat für zukünftige Steuererklärungen des Mieters ihm eine Zinsbescheinigung über das Kautionskonto zur Verfügung zu stellen. 3. Der Gesellschafter einer vermietenden GbR haftet nicht ohne weiteres für alle Leistungspflichten der Gesellschaft.AG Tiergarten17.06.2002
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22 C 380/01 - Wartungskosten für Gamat-Außenwandöfen als BetriebskostenLeitsatz: Hat der Vermieter Kosten für eine zentrale Heizungsanlage, eine Etagenheizung und sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, sind damit auch Wartungskosten für einen Gamat-Außenwandheizkörper erfaßt.AG Mitte27.05.2002
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228 C 10/02 - Fortgeltung von vertraglich vereinbarten KündigungsfristenLeitsatz: Eine Formularvereinbarung zur Kündigungsfrist ist jedenfalls dann auch nach dem 1. September 2001 wirksam, wenn es heißt: "Die Kündigungsfrist beträgt ..." (Anschluß an AG Charlottenburg GE 2002, 333; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2002, 670). (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg23.04.2002
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X ZR 67/00 - Bieter, Ausschluß des -s und SchadensersatzanspruchLeitsatz: Hätte der klagende Bieter mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der Bekl. Auftraggeber die Nichtberücksichtigung des Angebots nicht auf diesen Ausschlußtatbestand gestützt hat. 4 BGHAG Alsfeld16.04.2002
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11 C 555/01 - Nutzungsentschädigung bis zur Rückgabe der SchlüsselLeitsatz: Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe besteht unabhängig davon, ob der Vermieter die Wohnung vorher hätte weitervermieten können.AG Tempelhof-Kreuzberg15.04.2002
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11 C 555/01 - Nutzungsentschädigung bis zur Rückgabe der SchlüsselLeitsatz: Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe besteht unabhängig davon, ob der Vermieter die Wohnung vorher hätte weitervermieten können.AG Tempelhof-Kreuzberg15.04.2002
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5 C 82/02 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen durch GbR-GesellschafterLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen der Gesellschafter einer vermietenden GbR stammt nicht von der Vermieterin und ist deshalb unwirksam. 2. Das gilt auch in Altfällen bei Erhöhungsverlangen vor Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit von Außengesellschaften.AG Tiergarten15.04.2002
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228 C 330/01 - Unwirksame Vereinbarung zur Umstellung von Bruttomiete auf eine NettomieteLeitsatz: Die Vereinbarung zur Umstellung auf eine Nettomiete ist dann unwirksam, wenn der Betriebskostenbegriff nicht näher definiert wird und der Vermieter den Anschein erweckt, die zu zahlenden Betriebskostenvorschüsse deckten derzeit die Betriebskosten.AG Charlottenburg09.04.2002