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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 671)

  1. 15 C 553/01 - Fortgeltung von befristeten Altmietverträgen mit Verlängerungsklausel; Kündigungsfrist nach neuem Recht bei formularmäßiger Wiederholung des Gesetzes
    Leitsatz: 1. Ein vor dem 1. September 2001 begründetes Wohnraummietverhältnis, das befristet mit einer Verlängerungsklausel abgeschlossen wurde, kann nur zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit (hier ein Jahr) gekündigt werden. 2. Die Kündigungsfrist beträgt seit dem 1. September 2001 drei Monate, auch dann, wenn im Vertrag die damals geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen wiederholt wurden.
    AG Wedding
    25.06.2002
  2. 5 C 122/02 - Fortgeltung der Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen
    Leitsatz: Wenn im Mietvertrag die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kündigungsfristen wiederholt werden, liegt darin eine Vereinbarung mit der Folge, daß die seit dem 1. September 2001 geltende kurze Kündigungsfrist von drei Monaten nicht gilt.
    AG Tiergarten
    17.06.2002
  3. 5 C 229/02 - Anerkannte Betriebskostenabrechnung trotz unrichtiger Wohnfläche; Zinsbescheinigung für Kautionskonto
    Leitsatz: 1. Eine beglichene Betriebskostenabrechnung gilt jedenfalls dann als Saldoanerkenntnis des Mieters, wenn die behauptete Unrichtigkeit der Wohnfläche unschwer erkennbar ist. 2. Der Vermieter hat für zukünftige Steuererklärungen des Mieters ihm eine Zinsbescheinigung über das Kautionskonto zur Verfügung zu stellen. 3. Der Gesellschafter einer vermietenden GbR haftet nicht ohne weiteres für alle Leistungspflichten der Gesellschaft.
    AG Tiergarten
    17.06.2002
  4. 22 C 380/01 - Wartungskosten für Gamat-Außenwandöfen als Betriebskosten
    Leitsatz: Hat der Vermieter Kosten für eine zentrale Heizungsanlage, eine Etagenheizung und sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, sind damit auch Wartungskosten für einen Gamat-Außenwandheizkörper erfaßt.
    AG Mitte
    27.05.2002
  5. 228 C 10/02 - Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
    Leitsatz: Eine Formularvereinbarung zur Kündigungsfrist ist jedenfalls dann auch nach dem 1. September 2001 wirksam, wenn es heißt: "Die Kündigungsfrist beträgt ..." (Anschluß an AG Charlottenburg GE 2002, 333; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2002, 670). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.04.2002
  6. X ZR 67/00 - Bieter, Ausschluß des -s und Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: Hätte der klagende Bieter mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der Bekl. Auftraggeber die Nichtberücksichtigung des Angebots nicht auf diesen Ausschlußtatbestand gestützt hat. 4 BGH
    AG Alsfeld
    16.04.2002
  7. 11 C 555/01 - Nutzungsentschädigung bis zur Rückgabe der Schlüssel
    Leitsatz: Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe besteht unabhängig davon, ob der Vermieter die Wohnung vorher hätte weitervermieten können.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.04.2002
  8. 11 C 555/01 - Nutzungsentschädigung bis zur Rückgabe der Schlüssel
    Leitsatz: Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe besteht unabhängig davon, ob der Vermieter die Wohnung vorher hätte weitervermieten können.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.04.2002
  9. 5 C 82/02 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen durch GbR-Gesellschafter
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen der Gesellschafter einer vermietenden GbR stammt nicht von der Vermieterin und ist deshalb unwirksam. 2. Das gilt auch in Altfällen bei Erhöhungsverlangen vor Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit von Außengesellschaften.
    AG Tiergarten
    15.04.2002
  10. 228 C 330/01 - Unwirksame Vereinbarung zur Umstellung von Bruttomiete auf eine Nettomiete
    Leitsatz: Die Vereinbarung zur Umstellung auf eine Nettomiete ist dann unwirksam, wenn der Betriebskostenbegriff nicht näher definiert wird und der Vermieter den Anschein erweckt, die zu zahlenden Betriebskostenvorschüsse deckten derzeit die Betriebskosten.
    AG Charlottenburg
    09.04.2002