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Urteil Rückübertragungsausschlussgrund


Schlagworte

Rückübertragungsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Gemeingebrauch; Widmung; Parkplatz

Leitsätze

a) Die Widmung zum Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG kann auch konkludent erfolgen (wie Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - VIZ 2002, 470). Hierfür sind hinreichende Anhaltspunkte erforderlich, die den Rückschluß auf den erkennbaren Willen der zuständigen Behörden rechtfertigen, das Grundstück zur Nutzung durch die Allgemeinheit freizugeben.

b) Zu den Indizien für die konkludente Widmung eines unbebauten Grundstücks als öffentlicher Parkplatz.

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