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Urteil kommunales Finanzvermögen
Schlagworte
kommunales Finanzvermögen; Kleingartenfläche; Kleintierhaltung
Leitsätze
1. Die Überlassung eines Anwesens zur Förderung des Kleingartenwesens stellt eine die Zuordnung zum Kommunalen Finanzvermögen rechtfertigende Zweckbestimmung dar.
2. Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.
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