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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 671)

  1. 17 C 423/01 - Keine Begrenzung von wohnwerterhöhenden Merkmalen durch Sondermerkmale
    Leitsatz: Der Zuschlag zum Mittelwert bei Überwiegen von wohnwerterhöhenden Merkmalen in der Gruppe 2 des Berliner Mietspiegels ist nicht auf den Betrag für das Sondermerkmal der modernen Einbauküche begrenzt (gegen LG Berlin GE 2002, 261).
    AG Mitte
    27.03.2002
  2. 3 b C 956/01 - Kampfhund als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung weiterhin einen Kampfhund in der Wohnung hält.
    AG Spandau
    22.03.2002
  3. 5 C 688/01 - Kein Anspruch auf Erteilung einer neuen Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Ist über die Betriebskosten formell wirksam abgerechnet worden, kann der Mieter nicht unter Berufung auf inhaltliche Mängel eine erneute Betriebskostenabrechnung verlangen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    20.03.2002
  4. 7 C 421/01 - Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten zivilrechtlich unbeachtlich; keine bezirkliche Regelungskompetenz zur Einführung einer Mietpreisbindung; wirksamer Teilgewerbezuschlag auch bei nicht beabsichtigter Gewerbenutzung
    Leitsatz: 1. Ein Beschluß des Bezirksamts zur Fortschreibung von Sanierungszielen mit der Festsetzung von Mietoberwerten stellt nur eine interne Regelung dar, die zwar als Anweisung für die Verwaltung, nicht aber für Dritte verbindlich ist. 2. Weder das Bezirksamt noch die Bezirksverordnetenversammlung haben eine Regelungskompetenz zur Einführung einer zivilrechtlich verbindlichen Mietpreisbindung. 3. Die Vereinbarung eines Teilgewerbezuschlags ist auch dann wirksam, wenn der Mieter in Wahrheit eine teilgewerbliche Nutzung nicht beabsichtigt hatte.
    AG Mitte
    28.02.2002
  5. 16 C 473/01 - Schätzung des Vorwegabzugs; kein Zwang zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei vom Mieter selbst eingebauter Wasseruhr
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden, wenn der Wasserverbrauch für Gewerbemieter für ein halbes Jahr erfaßt und dann für den ganzen Abrechnungszeitraum hochgerechnet wird. 2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten bei einer eigenmächtig von ihm installierten Wasseruhr. 3. Die vorbehaltlose Zahlung einer Abrechnungsnachforderung ist ein deklaratorisches Anerkenntnis mit der Folge, daß spätere Einwendungen ausgeschlossen sind. 4. Das pauschale Bestreiten des Mieters ohne Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen ist unbeachtlich.
    AG Wedding
    26.02.2002
  6. 103 C 521/01 - Fortgeltung der Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen
    Leitsatz: Wenn im Mietvertrag die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kündigungsfristen wiederholt werden, liegt darin eine Vereinbarung mit der Folge, daß die seit dem 1. September 2001 geltende kurze Kündigungsfrist von drei Monaten nicht gilt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    08.02.2002
  7. 203 C 539/01 - Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
    Leitsatz: Eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als fünf Jahre vergangen sind, und bei längerer Mietdauer sechs, neun und zwölf Monate entsprechend der Regelung des § 565 BGB a. F., stellt eine Vereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB dar, so daß der Mieter sich auf die kürzere Kündigungsfrist nach § 573 c BGB n. F. nicht berufen kann.
    AG Charlottenburg
    30.01.2002
  8. 17 C 337/01 - Verbotene Hundehaltung bei nicht erteilter Zustimmung durch den Vermieter
    Leitsatz: 1. Eine vertragliche Regelung, wonach der Mieter für eine Tierhaltung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, ist wirksam. 2. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, kann der Vermieter grundsätzlich Entfernung eines Hundes verlangen, sofern dies nicht ausnahmsweise treuwidrig ist.
    AG Mitte
    30.01.2002
  9. 13 C 394/01 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2000 in den westlichen Bezirken ist wie folgt auszulegen: Ein nicht vorhandener Balkon ist nicht wohnwertmindernd; bei Übernahme der vollen Kosten für den Kabelanschluß durch die Mieter liegt kein wohnwerterhöhendes Merkmal vor; ein nicht ausdrücklich mitvermieteter Fahrradabstellraum ist nicht wohnwerterhöhend.
    AG Schöneberg
    24.01.2002
  10. 202 C 418/01 - Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen aus Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Hat der Mieter eine nach § 5 WiStG überhöhte Miete über sechseinhalb Jahre lang rügelos gezahlt, ist ein Überzahlungsanspruch verwirkt.
    AG Charlottenburg
    23.01.2002