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Urteil Verwirkung des Mietminderungsrechtes
Schlagworte
Verwirkung des Mietminderungsrechtes; Mietmangel
Leitsatz
Entsteht nach Mietvertragsabschluß ein Mangel, zahlt der Mieter jedoch über einen längeren Zeitraum die volle Miete weiter, verwirkt er sein Minderungsrecht. (Leitsatz der Redaktion)
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