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24 W 65/02 - Kampfhund im gemeinschaftlich genutzten KellerLeitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluß den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch nehmen.KG22.07.2002
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7 U 232/02 - EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17Leitsatz: 1. Auch Bruchteilseigentum ist ersitzungsfähig. 2. § 11 Abs. 2 EGZGB ist über § 3 EGZGB als Übergangsvorschrift auch in bezug auf die durch § 11 Abs. 1 der Grundbuchverfahrensordnung der DDR verkürzte Ersitzungsfrist heranzuziehen.OLG Dresden18.07.2002
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5 U 171/01 - Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsberechtigten, Bewirtschaftungskosten, Notgeschäftsführung, Instandhaltungsreparaturen, Abnutzungsschäden, Alterungsschäden, Witterungsschäden, Anrechnung der erzielten Mieten und Gebrauchsvorteile durch EigennutzungLeitsatz: 1. Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 S. 4 VermG wird nicht durch die Regelung des § 7 Abs. 7 S. 4 VermG eingeschränkt. 2. Zu den ersatzpflichtigen Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswertes i. S. v. § 3 Abs. 3 S. 2 b VermG zählen auch "Instandhaltungsreparaturen" bei durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen und Einflüssen Dritter bedingten Schäden. Ob der Vermögenswert vor einem drohenden Verlust bewahrt werden muß, bleibt offen.OLG Brandenburg18.07.2002
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24 U 68/01 - Entgeltpflicht für Hinterlieger mit faktischem Zugang zu öffentlichem StraßenlandLeitsatz: 1. Die Entgeltpflicht trifft neben dem Anlieger den Hinterlieger mit Zufahrt oder Zugang zu öffentlichem Straßenland. 2. Öffentliche Erholungsflächen fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 5 StrReinG. 3. Regelungen über die Tragung zusätzlicher Kosten in § 7 Abs. 6 StrReinG sind nicht geeignet, die klaren Gebührentatbestände zu relativieren, zumal den Zivilgerichten nach § 7 Abs. 7 StrReinG nur Rechtsstreitigkeiten wegen Entgeltforderungen zugewiesen sind. 4. Wegfall oder Herabsetzung der Entgeltpflicht sind in § 5 Abs. 3 StrReinG und den Ausführungsvorschriften vom 12. Juli 1999 (ABl. 1999/Nr. 39 S. 2934) abschließend geregelt. Neben dem Landeseinwohneramt als zuständiger Behörde sind die Zivilgerichte für Billigkeitsentscheidungen nicht zuständig.KG17.07.2002
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24 W 21/02 - Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines GewerbemietersLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluß zur unverzüglichen Behebung unstrittiger Mängel an der Abluftanlage in den Räumen des Gewerbemieters eines Teileigentümers und zur Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten gegen den Teileigentümer widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Teileigentümer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen seines Mieters nach § 278 BGB. Mit einer bloßen Vorschußklage gegen seinen Gewerbemieter kommt der Teileigentümer seinen Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht ausreichend nach.KG15.07.2002
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24 W 344/01 - Abluftanlage für Gaststätte mit Vollküche; Anspruch auf Zustimmung zur baulichen Veränderung des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, daß die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müßte, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.KG08.07.2002
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8 U 111/01 - Mündliche Nebenabreden über Mietminderung; SchriftformLeitsatz: Die mündliche Abänderung eines langfristigen Geschäftsraummietvertrages bedarf im Zweifel der Schriftform; jedenfalls muß nachgewiesen sein, daß die Gespräche zu einer Einigung über alle offenen Punkte geführt haben. (Leitsatz der Redaktion)KG08.07.2002
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14 U 201/01 - Mindestlaufzeit von 25 Jahren bei Gestattungsverträgen für Breitbandkabelanlagen unwirksamLeitsatz: 1. Eine Laufzeitklausel von 25 Jahren in einem Gestattungsvertrag über die Vermarktung von Kabelanschlüssen stellt eine unangemessene Benachteiligung des Eigentümers dar und ist unwirksam. 2. Eine geltungserhaltende Reduktion auf die gerade noch zulässige Laufzeit, etwa zwölf Jahre, scheidet ebenso aus wie eine ergänzende Vertragsauslegung. 3. Die Kündigung des damit unbefristeten Dauerschuldverhältnisses ist jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren möglich (§ 624 BGB analog). (Leitsätze der Redaktion)KG02.07.2002
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8 U 43/01 - Darlegungslast bei Berufung auf sittenwidrig überhöhte MieteLeitsatz: Der Mieter, der sich auf eine sittenwidrige Miethöhe beruft, muß dazu nachvollziehbare und hinreichend konkrete Tatsachen vortragen; die Berufung auf eine Marktübersicht der IHK reicht dann nicht, wenn wesentliche Abweichungen von der Übersicht vorliegen (Vermietung mit Inventar; Lage nicht an einer Wohnstraße). (Leitsatz der Redaktion)KG27.06.2002
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5 U 164/01 - Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, StreitgegenstandsbestimmungLeitsatz: 1. Die nach § 7 Abs. 1 MauerG vor den ordentlichen Gerichten zu erhebende Klage muß den Anforderungen des § 253 ZPO genügen. 2. Eine "Veräußerung an Dritte im öffentlichen Interesse" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, § 3 Abs. 1 Satz 1 MauerG ist auch dann ge-geben, wenn die Veräußerung an eine andere öffentliche Körperschaft erfolgt, die das ehemalige Mauergrundstück für Zwecke des Gemeingebrauchs als Parkanlage oder als Verkehrsfläche verwenden will.OLG Brandenburg27.06.2002