Urteil Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsberechtigten, Bewirtschaftungskosten, Notgeschäftsführung, Instandhaltungsreparaturen, Abnutzungsschäden, Alterungsschäden, Witterungsschäden, Anrechnung der erzielten Mieten und Gebrauchsvorteile durch Eigennutzung
Schlagworte
Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsberechtigten, Bewirtschaftungskosten, Notgeschäftsführung, Instandhaltungsreparaturen, Abnutzungsschäden, Alterungsschäden, Witterungsschäden, Anrechnung der erzielten Mieten und Gebrauchsvorteile durch Eigennutzung
Leitsätze
1. Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 S. 4 VermG wird nicht durch die Regelung des § 7 Abs. 7 S. 4 VermG eingeschränkt.
2. Zu den ersatzpflichtigen Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswertes i. S. v. § 3 Abs. 3 S. 2 b VermG zählen auch "Instandhaltungsreparaturen" bei durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen und Einflüssen Dritter bedingten Schäden. Ob der Vermögenswert vor einem drohenden Verlust bewahrt werden muß, bleibt offen.
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