« zurück zur Suche
Urteil EGZGB-DDR § 11 Abs. 2
Schlagworte
EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17
Leitsätze
1. Auch Bruchteilseigentum ist ersitzungsfähig.
2. § 11 Abs. 2 EGZGB ist über § 3 EGZGB als Übergangsvorschrift auch in bezug auf die durch § 11 Abs. 1 der Grundbuchverfahrensordnung der DDR verkürzte Ersitzungsfrist heranzuziehen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat