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Urteil Mündliche Nebenabreden über Mietminderung
Schlagworte
Mündliche Nebenabreden über Mietminderung; Schriftform
Leitsatz
Die mündliche Abänderung eines langfristigen Geschäftsraummietvertrages bedarf im Zweifel der Schriftform; jedenfalls muß nachgewiesen sein, daß die Gespräche zu einer Einigung über alle offenen Punkte geführt haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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