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Urteil Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz
Schlagworte
Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz; Nichterfüllungsschaden; Minderwert; Grundstückskauf; Verzugsschaden
Leitsatz
Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a. F. geltend gemachten Schaden in der Weise, daß er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.
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