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Suchergebnis Urteilssuche (591 - 600 von 903)

  1. 3 b C 260/99 - Verwirkung des Mängelbeseitigungsanspruchs bei vorbehaltloser Mietzahlung über zehn Jahre
    Leitsatz: Der Erfüllungsanspruch des Mieters auf Beseitigung von Mängeln ist verwirkt, wenn bei einem Zeitraum von zehn Jahren der volle Mietzins vorbehaltlos gezahlt wurde.
    AG Spandau
    22.10.1999
  2. 10 C 273/98 - Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete; Auskunft der Senatsverwaltung kein Indiz für Mangellage
    Leitsatz: Auch unter Berücksichtigung einer Auskunft der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, wonach es noch im Dezember 1995 wesentlich weniger Wohnungen als Haushalte in Berlin gab, ist jedenfalls ab September 1995 nicht mehr zugunsten des Mieters eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt gem. § 5 WiStG zu vermuten. (rechtskräftig)
    AG Neukölln
    21.10.1999
  3. 12 C 142/99 - Heizkostenabrechnung; Contracting; Wärmecontracting
    Leitsatz: Bei Verpachtung der Heizungsanlage an ein Contracting-Unternehmen kann der Mieter im fortbestehenden Mietverhältnis von dem Vermieter eine Heizkostenabrechnung verlangen, die die Menge der eingesetzten Brennstoffe und ihre Kosten, die Wartungs- und Stromkosten und die Kosten der Verbrauchserfassung im einzelnen aufführt.
    AG Gladbeck
    20.10.1999
  4. 10 C 338/99 - Zulässige Teilkündigung bei getrenntem Garagenmietvertrag
    Leitsatz: Enthält der Wohnraummietvertrag eine andere Kündigungsregel als der Mietvertrag über die auf dem Grundstück gelegene Garage, spricht das für den Parteiwillen, selbständige Verträge abzuschließen mit der Folge, daß sie unabhängig voneinander gekündigt werden können.
    AG Neukölln
    18.10.1999
  5. 45 C 77/99 - Kopien; Betriebskostenabrechnung; Belegeinsicht; Einsichtsrecht
    Leitsatz: Dem Vermieter ist der bei einer Versendung von Belegkopien entstehende Kopieraufwand zumutbar, und er kann den Mieter insoweit auch dann nicht auf sein Einsichtsrecht verweisen, wenn sich sein Sitz im Ort des Mietobjekts befindet.
    AG Hamburg
    13.10.1999
  6. 73 C 353/99 (VI) - Schlangenhaltung; Tierhaltung; Hausfrieden
    Leitsatz: 1. Ist die Tierhaltung mietvertraglich von einer Vermietergenehmigung abhängig, muß die Ermessensausübung des Vermieters von vernünftigen Gründen getragen sein. 2. Besteht die behauptete Störung des Hausfriedens durch Schlangenhaltung im Hervorrufen von Ekelgefühlen bei Mitmietern, kann die Beseitigung des Tieres dann nicht verlangt werden, wenn weder besondere Gefahren noch objektiv meßbare Störungen von Wohnumfeld oder Vermietereigentum hervorgerufen werden.
    AG Bückeburg
    12.10.1999
  7. 15 C 1198/99 - Nebenkosten; Betriebskosten; Umlagefähigkeit; konkludente Vertragsannahme; Vertragsannahme; Notstromaggregat
    Leitsatz: 1. Zahlt der Mieter aufgrund eines Mieterhöhungsschreibens, mit dem auch Heiz- und Nebenkosten gem. § 27 der II. BerechnungsVO geltend gemacht werden, beanstandungslos über zwei Jahre die Nebenkostennachforderungen, so akzeptiert er dadurch die Umlagefähigkeit sämtlicher darin enthaltener Nebenkosten. 2. Kosten eines Notstromaggregats sind als Kosten der Stromversorgung umlagefähig.
    AG Koblenz
    12.10.1999
  8. 109 C 349/99 - Betriebskostenabrechnung als Vertragsergänzung
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag nicht vereinbart, für welche Betriebskosten der Mieter einen Vorschuß schuldet, kann die fehlende Konkretisierung durch vorbehaltlose Zahlung der Betriebskostenabrechnung und einer späteren Erhöhung des Vorschusses nachgeholt werden.
    AG Schöneberg
    08.10.1999
  9. 412 C 23697/99 - Zusicherung; Kinder; Wohnanlage; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: Eine Zusicherung, daß "die Wohnanlage von Kindern freigehalten werde", verstößt in gröblicher Weise gegen die guten Sitten.
    AG München
    07.10.1999
  10. 18/8b C 5/99 - Vorbehaltlose Zahlung und Gleitklausel bei unwirksamer Mieterhöhung nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 10 WoBindG ist der Abzug von fälligen Instandsetzungskosten zu berechnen und zu erläutern. 2. Eine vertraglich vereinbarte Mietgleitklausel und der Bescheid der IBB Berlin ersetzen eine wirksame Mieterhöhungserklärung. 3. Eine vorbehaltlose Zahlung des Mieters stellt keine Zustimmung zur Vertragsänderung dar.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    07.10.1999