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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 903)

  1. 62 S 411/98 - Anwendung des Berliner Mietspiegels 1998; Merkmale "ruhige Straße", "modernes Bad", "hochwertiger Bodenbelag"
    Leitsatz: Bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels 1998 gilt eine Straße mit Kopfsteinpflaster nicht als besonders ruhige Straße, ein Bad mit PVC-Boden nicht als modernes Bad, aber jede Art von Teppichboden als hochwertiger Bodenbelag.
    LG Berlin
    06.05.1999
  2. 62 S 432/98 - Ankündigungspflicht auch für Mietermodernisierung
    Leitsatz: Die Kammer bestätigt ihre Rechtsprechung (GE 1995, 109), wonach ein Anspruch auf Mietermodernisierung nur dann besteht, wenn in spiegelbildlicher Anwendung des § 541 b BGB dem Vermieter die Maßnahmen angekündigt worden sind.
    LG Berlin
    06.05.1999
  3. 1 S 1427/98 - Wohngemeinschaft; Auflösung; Mitwirkung; GbR
    Leitsatz: Eine Mitwirkungspflicht an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn bei einer Wohngemeinschaft deren Zweck nicht mehr erreicht werden kann.
    LG Oldenburg
    06.05.1999
  4. 1.O.31/99 - Kurze Verjährung für BSR-Forderungen; vereitelte Straßenreinigung
    Leitsatz: Die Vergütungsansprüche der BSR unterliegen seit 1994 der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB.
    LG Berlin
    05.05.1999
  5. 62 S 348/98 - Mietspiegeloberwert als Ausgangspunkt bei Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen Mietpreisüberhöhung sind die jeweils geltenden Berliner Mietspiegel als Beweismittel heranzuziehen; eine Interpolation kommt nicht in Betracht. 2. Auszugehen ist vom Oberwert des Mietspiegelfeldes, wenn der Mieter nicht wohnwertmindernde oder das Fehlen wohnwerterhöhender Merkmale vorträgt. 3. Die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem GEWOS-Endbericht sind auch im Verfahren nach § 5 WiStG zur Ermittlung der ortsüblichen Betriebskosten heranzuziehen. 4. Bei einem vor dem 1. September 1995 abgeschlossenen Mietvertrag muß der Vermieter darlegen, daß eine Mangellage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bestand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
    LG Berlin
    03.05.1999
  6. 334 T 5/99 - Ersatzvornahme; Mängelbeseitigungsanspruch; Zwangsvollstreckung; Mitmieter
    Leitsatz: Die Zwangsvollstreckung des Mängelbeseitigungsanspruchs der Mitmieter in Form der Ersatzvornahme kann der in der Wohnung verbliebene Mitmieter nach Auszug des anderen Mitmieters allein betreiben.
    LG Hamburg
    03.05.1999
  7. 23 O 642/98 - Verfügungsberechtigter; Auskunftsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Berechtigte hat gegen den Verfügungsberechtigten i. S. d. § 7 Abs. 7 VermG einen Auskunftsanspruch. 2. Verfügungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 7 VermG ist jedoch nicht der frühere rechtmäßige private Eigentümer. Voraussetzung für die Anwendung des § 7 Abs. 7 VermG ist vielmehr zumindest, daß der frühere Nutzer das Grundstück mit einem Rückübertragungsanspruch belastet besessen hat und es nun an den wirklich Berechtigten herausgeben muß.
    LG Berlin
    03.05.1999
  8. 4 S 129/97 - geringes Angebot; Mangellage; Ausnutzen; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Zum Vorliegen eines "geringen Angebots an vergleichbaren Räumen" im Sinne von § 5 WiStG.
    LG Mannheim
    28.04.1999
  9. 1 S 53/99 - Untervermieterlaubnis; Untermiete; Sonderkündigungsrecht; Schweigen
    Leitsatz: Das Schweigen des Vermieters auf eine generelle Anfrage des Mieters, in der niemand als in Aussicht genommener Untermieter benannt ist, ist nicht als Verweigerung der Untervermietungserlaubnis zu deuten.
    LG Gießen
    28.04.1999
  10. 64 S 499/98 - Widersprüchliche Schönheitsreparaturklauseln
    Leitsatz: 1. Ist in einem Wohnraummietvertrag zusätzlich zu der Verpflichtung des Mieters, die Schönheitsreparaturen nach einem Fristenplan auszuführen und bei Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen die Kosten für die Schönheitsreparaturen zu tragen (Quotenklausel), vereinbart, daß "bei Auszug die Wohnung fachgerecht in frisch renoviertem Zustand zurückzugeben ist", ist die gesamte Klausel unwirksam mit der Folge, daß der Mieter zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet ist. 2. Ist in einem Wohnraummietvertrag die gewerbliche Nutzung eines Raumes vereinbart und dem Mieter die Verlegung eines Teppichbodens untersagt, so muß der Vermieter eine Abnutzung des Fußbodens mit Rillen und Schleifspuren hinnehmen.
    LG Berlin
    27.04.1999