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Urteil Verfügungsberechtigter
Schlagworte
Verfügungsberechtigter; Auskunftsanspruch
Leitsätze (der Redaktion):
1. Der Berechtigte hat gegen den Verfügungsberechtigten i. S. d. § 7 Abs. 7 VermG einen Auskunftsanspruch.
2. Verfügungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 7 VermG ist jedoch nicht der frühere rechtmäßige private Eigentümer. Voraussetzung für die Anwendung des § 7 Abs. 7 VermG ist vielmehr zumindest, daß der frühere Nutzer das Grundstück mit einem Rückübertragungsanspruch belastet besessen hat und es nun an den wirklich Berechtigten herausgeben muß.
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