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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 903)

  1. 67 S 388/98 - Keine Weitervermietung bei renovierungsbedürftiger Wohnung
    Leitsatz: Gibt der Mieter vor Beendigung des Mietverhältnisses eine renovierungsbedürftige Wohnung zurück, muß sich der Vermieter vor Ausführung der Schönheitsreparaturen ohne Ablauf einer Nachfrist gemäß § 326 BGB nicht um eine Weitervermietung bemühen.
    LG Berlin
    25.03.1999
  2. 8 S 260/98 - Rückbauverpflichtung; Wiederherstellungspflicht; Entfernungsvorbehalt; Rückgabe; Verzicht; Beweislast
    Leitsatz: Gestattet der Vermieter dem Mieter die Vornahme erheblicher Veränderungen an der Mietsache, so entfällt die Wiederherstellungspflicht des Mieters bei Rückgabe der Mietwohnung nur, wenn der Vermieter keinen Entfernungsvorbehalt erklärt hat.
    LG Münster
    25.03.1999
  3. 1 S 66/98 - Abgeltungsklausel; Schönheitsreparaturen; Renovierung; Renovierungskosten
    Leitsatz: Sieht eine Mietvertragsklausel mit der Formulierung "hat der Mieter ... zu zahlen" eine Zahlungspflicht des Mieters nach Ablauf der Renovierungsfristen vor, und hindert sie den Mieter gleichwohl nicht, kurz vor Ende seiner Mietzeit Renovierungsarbeiten durchzuführen, um auf diese Weise zu erreichen, daß die Abgeltungsklausel nicht mehr zum Zuge kommt, so ist die Klausel wirksam.
    LG Waldshut-Tiengen
    25.03.1999
  4. 64 S 399/98 - Betriebskostenumlage; Rauchabzugsanlage
    Leitsatz: Die Kosten der Wartung der Rauchabzugsanlage können nicht als Betriebskosten umgelegt werden.
    LG Berlin
    23.03.1999
  5. 63 S 376/97 - Kein geringes Angebot bei Dachgeschoßwohnungen
    Leitsatz: In Berlin bestand im November 1991 für ausgebaute Dachgeschoßwohnungen ein Teilmarkt, bei dem ein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStG vom Mieter darzulegen und zu beweisen ist.
    LG Berlin
    23.03.1999
  6. 64 S 331/98 - Schadensersatz bei zu niedrigen Betriebskostenvorschüssen
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Vermieters auf Ausgleich der entstandenen Betriebskosten ist grundsätzlich davon unabhängig, ob die vereinbarten Betriebskostenvorschüsse diese decken. 2. Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches auf Freistellung von den Betriebskosten wegen zu niedrig kalkulierter und vereinbarter Betriebskostenvorschüsse ist entweder, daß der Vermieter die Angemessenheit der Vorschüsse ausdrücklich zusichert oder bewußt die Betriebskosten zu niedrig ansetzt, um den Mieter über den Umfang der Mietbelastung zu täuschen.
    LG Berlin
    23.03.1999
  7. 15 S 448/98 - Behindert; Schwerbehindert; Eigenbedarf; Härte; Kündigung
    Leitsatz: Auch der berechtigt geltend gemachte Eigenbedarf muß zurückstehen, weil eine Räumung der seit 1976 in der Mietwohnung wohnenden, alleinstehenden, 89 1/2 Jahre alten und zu 80 % schwerbehinderten Mieterin nicht zugemutet werden kann.
    LG Essen
    23.03.1999
  8. 63 S 231/98 - Gleichbehandlung bei Neuvermietung von Genossenschaftswohnungen
    Leitsatz: Wird wenige Monate nach Abschluß eines Mietvertrages über eine Genossenschaftswohnung eine andere Wohnung im Hause zu deutlich niedrigerem Mietzins vermietet, ohne daß dafür ein sachlicher Grund erkennbar ist, kann der Mieter wegen Verletzung des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Herabsetzung des Mietzinses verlangen.
    LG Berlin
    23.03.1999
  9. 67 S 370/98 - Mietspiegelentwicklung und Mangellage
    Leitsatz: Die Indizwirkung unter anderem durch das Zweckentfremdungsverbot bei Ausnutzung einer Mangellage wird durch einen Anstieg des Mittelwerts in den jeweiligen Mietspiegeln bestätigt.
    LG Berlin
    18.03.1999
  10. 67 S 336/98 - Mietzinsausfall nach vom Vermieter verzögerter Renovierung; Auflösungsverschulden; Individualisierung des Schadensersatzanspruches im Mahnbescheid
    Leitsatz: 1. Der Mieter haftet nicht für den Mietzinsausfall, der dem Vermieter dadurch entsteht, daß er nach Ablauf der gesetzten Nachfrist verspätet die Renovierungsarbeiten ausführen läßt. 2. Der Anspruch auf Ersatz des Mietzinsausfalls aus dem Gesichtspunkt des Auflösungsverschuldens nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges kann nicht weiter gehen, als bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis geendet hätte, hätte der Mieter nach Erhalt der fristlosen Kündigung seinerseits das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt. 3. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters auf Ersatz des Mietzinsausfallschadens wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist in einem Mahnbescheidsantrag mit der Bezeichnung "Mieten" hinreichend individualisiert, um die Verjährung des Anspruchs zu unterbrechen. Die Unterscheidung zwischen dem Erfüllungsanspruch auf Mietzahlungen bis zur Räumung der Wohnung und dem Anspruch auf Schadensersatz wegen Mietzinsausfällen ist nicht erforderlich.
    LG Berlin
    11.03.1999