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Urteil Abgeltungsklausel
Schlagworte
Abgeltungsklausel; Schönheitsreparaturen; Renovierung; Renovierungskosten
Leitsatz
Sieht eine Mietvertragsklausel mit der Formulierung "hat der Mieter ... zu zahlen" eine Zahlungspflicht des Mieters nach Ablauf der Renovierungsfristen vor, und hindert sie den Mieter gleichwohl nicht, kurz vor Ende seiner Mietzeit Renovierungsarbeiten durchzuführen, um auf diese Weise zu erreichen, daß die Abgeltungsklausel nicht mehr zum Zuge kommt, so ist die Klausel wirksam.
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