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Urteil Kein geringes Angebot bei Dachgeschoßwohnungen
Schlagworte
Kein geringes Angebot bei Dachgeschoßwohnungen
Leitsatz
In Berlin bestand im November 1991 für ausgebaute Dachgeschoßwohnungen ein Teilmarkt, bei dem ein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStG vom Mieter darzulegen und zu beweisen ist.
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